Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fünfisttrümpf am 26.02.2009, 17:45 Uhr

Ich hätte mal eine Frage bezgl. Wohnungen...

Ab und an lese ich ja mal mit....
Die verh. Eltern sind noch arbeitslos und Hartz IV Empfänger und trennen sich.
Habe vor kurzem gelesen, das einem (in diesem Fall Mann) eine größere Wohnung zusteht, da er alle 14tg. seine Kinder nehmen kann??


Gibt es das irgendwo schriftlich??

Wieviel würde einem Vater zustehen, der dann 3 Kinder alle 14tg. hätte???

Danke für eine Info....

Gruß
Sabine

 
2 Antworten:

Re: Ich hätte mal eine Frage bezgl. Wohnungen...

Antwort von +emfut+ am 26.02.2009, 17:58 Uhr

Mein Exmann bekam damals eine 3-Zimmer-Wohnung. Wieviele qm die hatte, weiß ich nicht. Und das, obwohl er die Kinder nur einen Tag im Monat sah - übernachtet haben sie dort nie. Wobei er das wahrscheinlich nicht ehrlich angegeben hat *seufz*.

Ich vermute aber, daß das eine Kann-Regelung ist, die auch davon abhängig ist, wie oft und wie lange die Kinder beim Vater sind. Möglicherweise auch noch reagional unterschiedlich.

Deswegen würde ich mich nicht auf irgendwas hier im Forum verlassen, sondern direkt zur ARGE gehen und dort fragen.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Ich hätte mal eine Frage bezgl. Wohnungen...

Antwort von fünfisttrümpf am 26.02.2009, 19:32 Uhr

Klar ist es Unterschiedlich, sonst wären wir nicht Deutschland.... ;-)

Dachte aber es gibt einen §xy, wo man es hätte nachlesen können.

Ich danke dir


Sabine

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