Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fusel am 28.08.2003, 10:57 Uhr

Huch (o:

Hi,

echt nicht? Ich meine du bist vom Fach und das bei eheähnlichen Gemeinschaften scharf hingesehen wird ist schon klar.
Aber wenn ich z.B. bei meinen Eltern wohnen würde, würde das SA doch auch annehmen sie würden teilweise zu meinen Auskommen beitragen. Warum sollte das bei einer Schwester anders sein?
Muß ich bei einer WG _nicht_ nachweisen das getrennte Kassen bestehen? Und sind Verwandte nicht "verdächtiger"? Dachte ich hätte das irgendwo gelesen...
Klär mich mal auf, Ralph. Sonst sterb ich noch dumm (o:

Grüße

fusel

 
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