Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von fusel am 27.08.2003, 21:10 Uhr

auch Vorsicht!

Hi,

dem Beitrag vom Jeanne ist nichts beizufügen. Ich würde mir das mit der WG auch scharf überlegen, sobald man irgendwie verwandt ist wird eben die Wirtschaftgemeinschaft angenommen und prompt bekommst du weniger Geld.

Zum Thema Wohnungssuche: Jede Stadt hat ihre eigenen Höchstgrenzen, die nach dem Baujahr des Hauses gestaffelt sind. Je älter desto weniger darf die Miete kosten. Die Höchstgrenzen mußt du deshalb beim örtlichen SA erfragen und dich möglichst dran halten. Da fallen beim Anzeigendurchblättern schon einige raus und du ersparst dir unnötige Besichtigungen.
Sonst werden dir u.U. die Umzugskosten nicht übernommen. Frag auch mal nach wie es mit der Kautionsübernahme ist, oft übernehmen die das nicht und auf garkeinen Fall übernehmen sie es, wenn die Wohnung zu teuer ist.

Meines Wissens gibt es auch folgende Regelung: eine Person hat 45m², jede weitere 15m², das wären bei euch dreien auch nur 75m². Ausschlaggebend ist aber vor allem der Mietpreis.

Das SA bietet normalerweise keine Wohnungen an. Wohnungen die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, hängen manchmal beim Wohnungsamt aus. Die sind vom Mietpreis günstiger. Frag beim SA oder im Rathaus nach wie das bei euch in der Stadt gehandhabt wird. Viele Wohnungsbaugesellschaften haben auch solche Wohnungen im Angebot.
Du wirst da wahrscheinlich nicht in eine Villengegend kommen, aber ansonsten kommt es drauf an.
Meine neue Wohnung ist z.B. auch öffentlich gefördert, aber drum rum stehen noch Eigentumswohnungen und Häuser, deshalb ist es ganz okay dort. Und vor allem: es ist ein Neubau, weil von Altbauten habe ich jetzt erstmal die Nase voll (o:. Habe übrigens eine gute Woche für die Suche gebraucht, war aber auch viel Glück dabei, um deine Frage zu beantworten.

Und wo ich gerade dabei bin: für eine Wohnung aus öffentlichen Mitteln brauchst du einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS. Den bekommst du auch beim Wohnungsamt. Und laß dich mal nicht irritieren was da an erlaubten Zimmern und Quadratmetern steht, das ist meist mehr als das SA gestattet und die haben das letzte Wort.

Foren und Links:
www.tacheles-sozialhilfe.de
www.forum-sozialhilfe.de
www.sozialhilfe-online.de

Viel Glück,

fusel

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.