Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Laleluuuu am 27.08.2003, 15:40 Uhr

Noch eine Frage wegen Sozialamt!

Hallo,

habe da noch eine frage.
Und zwar, vermittelt das Sozialamt auch Wohnungen. Wenn ja, ist es besser sich selber eine zu suchen. Oder sind die Wohnungen inordnung! Da ich da schon viele Negative sachen gehört habe.

Geht es schneller wenn ich die Wohnung schon habe. Da der Antrag schon gestellt ist, und eigentlich hatte ich ja schon eine Wohnung. Aber die zahlen diese nicht. Wie viel darf eine Wohnung für drei Personen kosten. Bzw. für 4 Personen da meine Schwester noch mit mir zusammen Ziehen möchte.

LG
Laleluuuu

 
10 Antworten:

Re: Noch eine Frage wegen Sozialamt!

Antwort von mystic302003 am 27.08.2003, 17:42 Uhr

Hallo,
Wie du schon mal felesen hast kenne ich mich nicht mit regeln beim sozialamt aus.Aber wie ich in Stuttgart gelebt habe war meine miete 770 euro und da ich mit meinen Lebensgefaehrten in der Wohnung war und er auf den Mietvertrag war konnte ich keine hilfe bekommen. Mein Einkommen war nicht genug fuer alles und er hat nicht geholfen wie er es versprochen hat.Und daher bin ich weggezogen und in diesen Schlamasel geraten aber das ist eine andere lange Geschichte. Ich wollte eigentlich nur sagen das befor du jemand einziehen laesst dich Erkundigen solltest befor es dier Hilfe kostet.Und versuche es von mehr als einer person zu bekommen(info) das du auch weisst das es auch stimmt.
Viel Glueck

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Noch eine Frage wegen Sozialamt!

Antwort von mystic302003 am 27.08.2003, 17:47 Uhr

habe vergessen zu sagen mit was fuer eine Hilfe ich abgelent wurde. Ich habe Wohngeld nicht bekommen.Ich weiss aber auch nicht genau ob es war wegen unserer Ehegleichen Beziehung(sein Einkommen wurde berechnet,obwohl ich natuerlich nur ein paar cent davon gesehen habe) oder ob es anderst waere wenn es eine schwester oder so gewesen waere.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Vorsicht!

Antwort von MamaJeanne am 27.08.2003, 20:45 Uhr

Erkundige Dich zunächst beim Sozialamt, welche Kosten für eine Wohnung übernommen werden. Das hängt von der Anzahl der Personen, der Wohnungsgröße, dem Baujahr der Wohnung und der Höhe der Miete ab.

Mit Deiner Schwester zusammen zu ziehen, ist keine gute Idee. In dem Fall kann Dir unter Umständen der Alleinerziehenden-Zuschlag gestrichen werden. Auch das Einkommen Deiner Schwester wird einbezogen, wenn Ihr in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt.

Unter Sozialhilfe.org gibt es viele Tips dazu. Kannst mir auch gern noch mal mailen, wenn Du magst, hab da schon einiges durch.

Liebe Grüße Jeanne

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

auch Vorsicht!

Antwort von fusel am 27.08.2003, 21:10 Uhr

Hi,

dem Beitrag vom Jeanne ist nichts beizufügen. Ich würde mir das mit der WG auch scharf überlegen, sobald man irgendwie verwandt ist wird eben die Wirtschaftgemeinschaft angenommen und prompt bekommst du weniger Geld.

Zum Thema Wohnungssuche: Jede Stadt hat ihre eigenen Höchstgrenzen, die nach dem Baujahr des Hauses gestaffelt sind. Je älter desto weniger darf die Miete kosten. Die Höchstgrenzen mußt du deshalb beim örtlichen SA erfragen und dich möglichst dran halten. Da fallen beim Anzeigendurchblättern schon einige raus und du ersparst dir unnötige Besichtigungen.
Sonst werden dir u.U. die Umzugskosten nicht übernommen. Frag auch mal nach wie es mit der Kautionsübernahme ist, oft übernehmen die das nicht und auf garkeinen Fall übernehmen sie es, wenn die Wohnung zu teuer ist.

Meines Wissens gibt es auch folgende Regelung: eine Person hat 45m², jede weitere 15m², das wären bei euch dreien auch nur 75m². Ausschlaggebend ist aber vor allem der Mietpreis.

Das SA bietet normalerweise keine Wohnungen an. Wohnungen die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, hängen manchmal beim Wohnungsamt aus. Die sind vom Mietpreis günstiger. Frag beim SA oder im Rathaus nach wie das bei euch in der Stadt gehandhabt wird. Viele Wohnungsbaugesellschaften haben auch solche Wohnungen im Angebot.
Du wirst da wahrscheinlich nicht in eine Villengegend kommen, aber ansonsten kommt es drauf an.
Meine neue Wohnung ist z.B. auch öffentlich gefördert, aber drum rum stehen noch Eigentumswohnungen und Häuser, deshalb ist es ganz okay dort. Und vor allem: es ist ein Neubau, weil von Altbauten habe ich jetzt erstmal die Nase voll (o:. Habe übrigens eine gute Woche für die Suche gebraucht, war aber auch viel Glück dabei, um deine Frage zu beantworten.

Und wo ich gerade dabei bin: für eine Wohnung aus öffentlichen Mitteln brauchst du einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS. Den bekommst du auch beim Wohnungsamt. Und laß dich mal nicht irritieren was da an erlaubten Zimmern und Quadratmetern steht, das ist meist mehr als das SA gestattet und die haben das letzte Wort.

Foren und Links:
www.tacheles-sozialhilfe.de
www.forum-sozialhilfe.de
www.sozialhilfe-online.de

Viel Glück,

fusel

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sorry, aber das ist zum Teil ja nun kompletter Quatsch! :-)

Antwort von Ralph am 27.08.2003, 23:29 Uhr

Hallo,

zunächst einmal mußt Du Dich unbedingt VORHER beim Sozialamt erkundigen, welche Mietobergrenzen und/oder Wohnugsgrößen die berücksichtigen. Sonst kann es ein böses Erwachen geben. Keinesfalls einen Mietvertrag unterschreiben ohne Rücksprache beim Sozialamt!

Das Einkommen Deiner Schwester wird definitiv NICHT bei der Berechnung der Sozialhilfe angerechnet, denn sie ist weder Dir noch Deinen Kindern zu Unterhalt verpflichtet.
Richtig ist dagegen, daß sie ihren Mietanteil zu tragen hat. Das ist in Eurem Fall, da Ihr vier Personen wärt, 1/4 der Miete. Das gilt übrigens auch für eine eventuell anfallenden Kaution, ebenso für Betriebs- und Heizkostenabrechnungen.

Auch dürfte meines Erachtens nach der Einzug Deiner Schwester auf Deinen Alleinerziehendenmehrbedarf keine Auswirkungen haben. Auch wenn man in einer "normalen" WG (soll heißen ohne nahe Angehörige mit dabei) wohnt, verliert man ja nicht diesen Mehrbedarf. Das solltest Du aber vorher ebenfalls beim Sozialamt klären.
Anders ist es, wenn Du mit einem neuen Partner zusammenziehst. Dann wird sein Einkommen mit berücksichtigt, und Du bist auch den AE-Status los. Die Ehe darf nicht schlechter gestellt werden wie die eheähnliche Lebensgemeinschaft.

Im Prinzip spricht ja sogar einiges für den Zusammenzug. Deine Schwester hat eine relativ geringe Mietbelastung, Du hast dafür gewiß hin- und wieder Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder, wenn Du mal ausgehen willst... ;-)

Wohnungen kannst Du beim Wohnungsamt erfragen, ansonsten würde ich auch mal die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften abklappern. Evtl. anfallende Kapitaleinlagen übernimmt das Sozialamt darlehensweise (1/4 aber muß Deine Schwester aufbringen... s.o.), und auch nicht in x-beliebiger Höhe (6500,- € sind also nicht drin).

:-)

Viel Glück und liebe Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Huch (o:

Antwort von fusel am 28.08.2003, 10:57 Uhr

Hi,

echt nicht? Ich meine du bist vom Fach und das bei eheähnlichen Gemeinschaften scharf hingesehen wird ist schon klar.
Aber wenn ich z.B. bei meinen Eltern wohnen würde, würde das SA doch auch annehmen sie würden teilweise zu meinen Auskommen beitragen. Warum sollte das bei einer Schwester anders sein?
Muß ich bei einer WG _nicht_ nachweisen das getrennte Kassen bestehen? Und sind Verwandte nicht "verdächtiger"? Dachte ich hätte das irgendwo gelesen...
Klär mich mal auf, Ralph. Sonst sterb ich noch dumm (o:

Grüße

fusel

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bevor ich hier im Amt eingeschlossen werde...

Antwort von Ralph am 28.08.2003, 18:51 Uhr

... noch schnell eine Antwort...

Jetzt bist Du bei einem anderen Thema angelangt, fusel! :-)
Nämlich bei § 16 BSHG, wonach angenommen wird, daß, wer bei nahen Verwandten lebt, von diesen den notwendigen Unterhalt/Hilfe bekommt.

Wer noch bei den Eltern lebt, kann regelmäßig keinen Mietanteil vom Sozialamt erwarten, weil richtigerweise davon auszugehen ist, daß die Eltern diese Miete auch hätten, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Und verhungern wird man bei den Eltern auch nicht.
Wenn man das gegenteil belegen kann, sieht es natürlich anders aus, klar.

Eltern sind ja auch zu Unterhalt verpflichtet, zwar nicht, wenn die Tochter ein Kind bekommen hat und deshalb keine Ausbildung macht oder zur schule geht, aber sonst eben doch. Bei geschwistern sieht es anders aus. Da greift das Unterhaltsrecht einfach nicht. Es sind halt keine verwandten in aufsteigender oder absteigender Linie.

Bei einer reinen WG wird die Miete geteilt, je nach Anzahl der Bewohner und/oder bewohntem Wohnraumanteil (das steht ja auch im vertrag). Wenn Du z.B. bei einer Studentin aus reichem Hause mit in einer WG lebst, dann ist es vollkommen schnurz, ob deren Eltern ihr monatlich 3000,- € zahlen. Was hat die denn wohl mit Dir und Deinem Kind zu tun?? Siehst Du, gar nichts! :-)

Und wenn sie sich deshalb Kaviar leistet und Champagner und Du nur den Fischsalat von Feinkost Aldi und deren Soave... dann ist das so, und darf das Sozialamt nicht die Bohne interessieren.
Bei Schwestern ist es nicht anders. Es besteht doch gar keine Untergaltspflicht!!!

Wie gesagt, wenn DU bei DEINEN Eltern wohnst, dann sind SIE Mieter, SIE zahlen die Miete, und regelmäßig ist das unabhängig davon, ob Du fda lebst oder nicht.

Ich hoffe, es ist rübergekommen, was ich meine! Sonst gerne nochmal fragen! :-))

Liebe Grüße und ich muß jetzt sehen, daß ich hier rauskomme... sonst darf ich im Amt übernachten... *gg*

Liebe grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: auch Vorsicht!

Antwort von CarrieCat am 29.08.2003, 15:31 Uhr

Dann stehen mir also mit einem Kind nur 60 qm zu? Bin ich eigentlich so verwöhnt oder kommt das nur mir reichlich wenig vor. Ich wohn jetzt in einer 2-Zimmer-Wohnung mit 55 qm und fühl mich schon wie eingefercht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Meine Meinung...

Antwort von Ralph am 29.08.2003, 22:21 Uhr

Hallo,

also, wenn es von der Sozialhilfe bezahlt wird, halte ich 60qm für 2 Personen durchaus für angemessen, ja! :-)

Zur Erinnerung: Sozialhilfe soll sich an dem Verhalten der unteren Einkommensschichten, die geradesoeben KEINE Sozialhilfe erhalten, orientieren. Wie würden diese Menschen sich hinsichtlich einer Wohnung verhalten? Sie würden eine kleine Wohnung anmieten, die sie bezahlen können. Deshalb wird dies auch von Hilfeempfänern erwartet.

Man mag einwenden, daß Alleinerziehende ja sehr oft vorerst von Sozialhilfe leben (müssen). Aber, so hart es auch klingt, es gibt auch die Alternative, arbeiten zu gehen (so man eine Arbeit findet) und sich das "Mehr" an Wohnung zu verdienen.

Für alles letztlich die öffentliche Hand aufkommen zu lassen geht halt nicht auf allen Ebenen. Manches wäre sicherlich wünschenswert, ist aber heute weniger denn je bezahlbar.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Meine Meinung...

Antwort von CarrieCat am 30.08.2003, 18:49 Uhr

Hm, okay, das ist schon klar, dass ich mir keine 100 qm Luxuswohnung nehmen kann mit Schwimmbad und Sauna. Aber ich hab gedacht, dass wenigstens 3 Zimmer drin wären. Hm, da war ich dann wohl auf dem Holzweg. Arbeiten gehen würde ich ja gern, aber mit nem kleinen Baby, wie soll das gehen? Naja, da muss ich mir dann mal was überlegen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.