Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 05.08.2003, 23:08 Uhr

Hmmm...

Hi Sanni,

sei mir nicht böse, aber wenn Du nur von Erziehungsgeld, Kindergeld und UHV leben willst, kommst Du in arge Erklärungsnot.
Das sind nach meiner Rechnung rund 575,- €, was etwa die reinen Regelsätze der Sozialhilfe ausmacht, ohne Miete wohlgemerkt.
Die Gerichte, die die Prozeßkostenbeihilfe prüfen, machen ja auch eine Plausibilitätsprüfung und werden sich fragen, wóvon Du Miete und alle anderen Dinge bestreitest.

Ich habe auch einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe zu laufen und warte noch auf meinen Bescheid.
Wie hoch Dein Vermögen auf einem Sparbuch sein darf, weiß ich leider auch nicht, aber das andere fiel mir eben spontan ein, da solltest Du nochmal mit Deinem Anwalt sprechen, nicht daß Du da unangenehme Überraschungen erlebst.

:-)

Viel Glück und liebe Grüße aus HH
Ralph/Snoopy

 
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