Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von powerfriesin am 05.08.2003, 19:05 Uhr

Habe Frage bezüglich Vermögen

Hallo,

mich gibt es auch noch. Uns geht es allen sehr gut und wir sind gerade umgezogen.

Nun zu meiner Frage:

Mein Beistand hat für mich Prozesskostenhilfe beantragt, da ich ja ausser Erziehungs- und Kinderkindergeld sowie Unterhaltsvorschuss nichts verdiene und kein Vermögen besitze.

Wie hoch darf der Betrag sein, den man auf einem Sparbuch hat?
Ich bekomme keine Sozialhilfe.

Danke für Info...

Gruß Sanni
Nun

 
4 Antworten:

Hmmm...

Antwort von Ralph am 05.08.2003, 23:08 Uhr

Hi Sanni,

sei mir nicht böse, aber wenn Du nur von Erziehungsgeld, Kindergeld und UHV leben willst, kommst Du in arge Erklärungsnot.
Das sind nach meiner Rechnung rund 575,- €, was etwa die reinen Regelsätze der Sozialhilfe ausmacht, ohne Miete wohlgemerkt.
Die Gerichte, die die Prozeßkostenbeihilfe prüfen, machen ja auch eine Plausibilitätsprüfung und werden sich fragen, wóvon Du Miete und alle anderen Dinge bestreitest.

Ich habe auch einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe zu laufen und warte noch auf meinen Bescheid.
Wie hoch Dein Vermögen auf einem Sparbuch sein darf, weiß ich leider auch nicht, aber das andere fiel mir eben spontan ein, da solltest Du nochmal mit Deinem Anwalt sprechen, nicht daß Du da unangenehme Überraschungen erlebst.

:-)

Viel Glück und liebe Grüße aus HH
Ralph/Snoopy

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Re: Hmmm...

Antwort von powerfriesin am 06.08.2003, 9:46 Uhr

Ich wohne bei meinem Freund und bekomme deswegen keine Sozialhilfe. Heißt ja wir wirtschaften zusammen (eheähnliche Lebensgemeinschaft), was ja auch nicht so ganz stimmt. Haben nämlich getrennte Kassen. Normalerweise müsste er von mir die Hälfte von der Miete bekommen, aber das Sozialamt "zwingt" ihn dazu sie selber zu zahlen und von meinem Geld bestreiten wir nun unsere Lebenshaltungskosten,... also Jan Lucas Pampers etc. und Lebensmittel und so weiter.
Ansonsten hätten wir ja (laut Sozialamt) nie zusammen ziehen dürfen. Dann würde ich ja Sozialhilfe bekommen. Wir haben uns aber für diese Lebensart entschieden, da wir uns lieben und für den Kleinen es auch (nach unserer Sicht) auch am besten ist.

Es ging eigentlich darum, dass ich mein Auto verkaufen möchte,.. bekomme 1000 Euro dafür. Diese 1000 Euro möchte ich (zum Ende des Jahres) in meinen laufenden Kredit stecken, damit der Abtrag weniger wird.

Mein Freund hat mit dem Baby nichts zutun und ist auch nicht der Vater...daher kann er auch nicht wegen des Prozesses belangt werden oder?

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Weiß ich doch, Powerfriesin! :o))

Antwort von Ralph am 06.08.2003, 11:59 Uhr

Hi Sanni,

Deine Geschichte ist mir noch geläufig. Kann durchaus sein, daß bei PKH die Bestimmungen völlig anders als bei Sozialhilfe sind.

Für den Prozeß kann Dein Freund direkt sicherlich nicht belangt werden. Aber indirekt ja doch irgendwie. Denn wenn Du keine Miete geltend machen kannst, weil die Mittel einfach nicht da sind und er letztlich die volle Miete aufbringt, trägt er ja irgendwie zu den Kosten bei.

Soviel ich weiß kann man aber Verbindlichkeiten bei der Bank mit angeben. Ich würde wie gesagt den Anwalt fragen und ggf. die 1000,- € sodort auf den Kredit einzahlen, wenn es nicht anders geht.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Weiß ich doch, Powerfriesin! :o))

Antwort von powerfriesin am 06.08.2003, 22:26 Uhr

Hallo Ralph,...

nesten Dank erst einmal... genauso habe ich es auch gemacht.
Da ich aber keinen Anwalt benötige... noch nicht... habe ich meinen Beistand angerufen und die hat mich informiert und gesagt, dass die 1000 Euro nicht unter Vermögen laufen...

Bis denne... Sanni

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