Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von powerfriesin am 06.08.2003, 9:46 Uhr

Hmmm...

Ich wohne bei meinem Freund und bekomme deswegen keine Sozialhilfe. Heißt ja wir wirtschaften zusammen (eheähnliche Lebensgemeinschaft), was ja auch nicht so ganz stimmt. Haben nämlich getrennte Kassen. Normalerweise müsste er von mir die Hälfte von der Miete bekommen, aber das Sozialamt "zwingt" ihn dazu sie selber zu zahlen und von meinem Geld bestreiten wir nun unsere Lebenshaltungskosten,... also Jan Lucas Pampers etc. und Lebensmittel und so weiter.
Ansonsten hätten wir ja (laut Sozialamt) nie zusammen ziehen dürfen. Dann würde ich ja Sozialhilfe bekommen. Wir haben uns aber für diese Lebensart entschieden, da wir uns lieben und für den Kleinen es auch (nach unserer Sicht) auch am besten ist.

Es ging eigentlich darum, dass ich mein Auto verkaufen möchte,.. bekomme 1000 Euro dafür. Diese 1000 Euro möchte ich (zum Ende des Jahres) in meinen laufenden Kredit stecken, damit der Abtrag weniger wird.

Mein Freund hat mit dem Baby nichts zutun und ist auch nicht der Vater...daher kann er auch nicht wegen des Prozesses belangt werden oder?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.