Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 06.08.2003, 11:59 Uhr

Weiß ich doch, Powerfriesin! :o))

Hi Sanni,

Deine Geschichte ist mir noch geläufig. Kann durchaus sein, daß bei PKH die Bestimmungen völlig anders als bei Sozialhilfe sind.

Für den Prozeß kann Dein Freund direkt sicherlich nicht belangt werden. Aber indirekt ja doch irgendwie. Denn wenn Du keine Miete geltend machen kannst, weil die Mittel einfach nicht da sind und er letztlich die volle Miete aufbringt, trägt er ja irgendwie zu den Kosten bei.

Soviel ich weiß kann man aber Verbindlichkeiten bei der Bank mit angeben. Ich würde wie gesagt den Anwalt fragen und ggf. die 1000,- € sodort auf den Kredit einzahlen, wenn es nicht anders geht.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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