Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 22.06.2013, 22:25 Uhr

Hmmm... (lang)

Wie teuer und groß eine Wohnung sein darf, hat im Rahmen des SGB II ("HartzIV") jede Gemeinde anders geregelt. Insoweit kann Dir hier niemand eine verläßliche Auskunft geben. Ich wage dennoch eine Kaffeesatzleserei.

75qm für zwei Personen... es dürfte deutschlandweit keine Gemeinde geben, die das für 2 Personen als angemessen einstuft. Hier in Hamburg gelten 60qm Maximum für 2 Personen. Aber, es gibt auch noch die Mietgrenzen, und da sind 420,- € Warmmiete doch eher ein Schnäppchen. In Hamburg z.B. darf eine Wohnung für 2 Personen maximal rund 390,- € nettokalt kosten, also zuzüglich Betriebskosten, Wasser und Heizung. Ich glaube kaum, daß diese Nebenkosten, die ja centgenau jedes Jahr abgerechnet werden, bei 2 Personen nur 30,- € betragen. Mithin wäre diese Wohnung auch für ein Hamburger Jobcenter definitiv ein Schnäppchen. Fazit: Wäre ich Dein Sachbearbeiter, würdest Du von mir aufgrund dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung für diese Wohnung auf jeden Fall grünes Licht bekommen.

Was die Möbel angeht, solltest Du einmal eine genaue Liste machen, was Du alles hast, und dann beantrage die Grundausstattung. Der Sachbearbeiter zieht dann das Vorhandene ab. Ich gehe davon aus, daß Betten für Dich vorhanden sind, ebenso Bettzeug und das eine oder andere Schränkchen und Tischchen etc.pp. Allerdings ist auch das regional unterschiedlich geregelt, da es sich um kommunale Steuergelder handelt.

Ich rate Dir dringend, mit dem Jobcenter am Montag in Kontakt zu treten und dort die von mir erhobene Rechnung (hinsichtlich der Mietkosten) aufzumachen. Gerade der Aspekt, daß die Wohnung nach der Ausbildung für Dich allein finanzierbar ist, sollte in die Entscheidung einfließen. Ich lese aus Deinen Schilderungen heraus, daß Du nach der Ausbildung übernommen wirst? Das wäre noch ein "Pfund", mit dem Du wuchern kannst. Auch daß Deine Eltern offenbar als "Betreuungselement" nach der Ausbildung durchaus eine Rolle spielen. Auch das solltest Du unbedingt ansprechen. Es nützt dem Amt nämlich nichts, wenn sie jetzt zwar vordergründig 2 Jahre Geld sparen (die Miete), sie dann aber eventuell jahrelang weiterzahlen müssen, weil Du aufgrund lückenhafter Kindesbetreuung Deine Arbeit nicht weiterführen kannst (irgendwann mußt Du ja eh einmal auszuehen).
Scheue Dich nicht, den Teamleiter zu verlangen, wenn Du beim Sachbearbeiter auf Granit stoßen solltest, denn nicht jeder Sachbearbeiter denkt in langfristigen Kategorien, leider. Die qm-Zahl ist nicht alles. Und nimm eine Person Deines Vertrauens mit, das gibt Dir Sicherheit in der Gesprächsführung.

Normalerweise bin ich auch eher skeptisch, wenn junge Leute plötzlich von zuhause ausziehen wollen und das von der Solidargemeinschaft finanziert werden soll. Da Du aber ein Kind hast, unterscheidet sich Deine Situation schon einmal entscheidend von den "gängigen" Fallkonstellationen, denn fachlich bildest Du mit Deinen Eltern aufgrund Deiner Elternschaft keine Bedarfsgemeinschaft mehr, und aufgrund des Kindes mußt Du Deine Lebensstrategie auch anders aufziehen als jemand, der noch allein bei seinen Eltern wohnt. Du hast gute Argumente, daß JETZT der Auszug erfolgen soll. Deshalb rate ich Dir, das gegenüber dem Jobcenter auch entsprechend zu kommunizieren.

Erzähle mal, was daraus geworden ist.

Viele Grüße
Ralph

P.S.: Namensnennung wäre nett, ich antworte sehr ungern auf anonyme Postings!

 
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