Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von KleinerEngel11 am 22.08.2013, 21:47 Uhr

Hilfe ich blick nicht durch!

Hallo, mein Mann hat mir nun verkündet dass er mich und unsere 2jährige Tochter erstmal verlassen wird und zu seinen Eltern zieht.
Jetzt steh ich da. Ja, ich weiß dass ich für meine Maus und mich Unterhalt bekomme, aber muss er dann auch für seine arbeitslosen Eltern und seine Schwester zahlen und wer ist dann da vorrangig?

Was passiert mit uns? Darf ich in der 3 zimmerwohnung bleiben? Habe mal geschaut, was mir zustehen würde und da bin ich drüber. Ich will meine Tochter jetzt nicht auch noch aus dem Gewohnten zuhause reisen! Kann ich vom Unterhalt das was mir nicht bezahlt wird selbst zahlen und in der Wohnung bleiben?
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10 Antworten:

Re: Hilfe ich blick nicht durch!

Antwort von Port am 22.08.2013, 22:14 Uhr

Hallo,

verstehe nicht alles, was Du geschrieben hast.

Dein Mann ist Dir und dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Seinen Eltern und seiner Schwester gegenüber ist er nicht unterhaltspflichtig.

Wenn Dir der Unterhalt und das Kindergeld und evtl. weitere Einnahmen (Arbeit?) ausreichen, kann Dir niemand verbieten, in der jetzigen Wohnung zu bleiben. Wenn Du ergänzend Harz 4 beziehen müsstest, sieht das schon anders aus. Aber das bedeutet auch nicht automatisch, dass Du sofort aus der Wohnung ausziehen müsstest.

WO hast Du geschaut, was Dir zustehen würde? Hartz 4-Rechner?

Ich verstehe nicht ganz.

Grüße

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Re: Hilfe ich blick nicht durch!

Antwort von Holzkohle am 22.08.2013, 22:36 Uhr

Er verlässt Euch "erstmal"?
Darf ich fragen, warum?

Seine arbeitslosen Eltern und seine Schwester (ich gehe davon aus, die wohnen alle zusammen, dem Ex sei viel Spaß gewünscht) muss er gar nichts zahlen. Es kann aber höchstens sein, wenn er selbst Gehalt oder Ähnliches bezieht, dass sich dann die Bezüge der Eltern und auch der Schwester verringern, da er dann mit zur Bedarfsgemeinschaft zählt. Was DICH aber nicht zu interessieren hat und auch nicht Dein Problem ist.

Ich würde mich vom Jugendamt zwecks Unterhalt beraten lassen. Und auch erstmal gucken, ob der Herr nicht gedenkt, wieder zu kommen.

Wenn Du die drei-Zimmer-Wohnung selbst halten kann, kann sie Dir keiner absprechen. In meinem Fall war es damals so, dass ich mit ALG I in eine Wohnung gezogen bin, danach in H4 gerutscht bin, sich das das Amt ne Weile angesehen hat, nach drei Monaten kam das Schreiben, dass ich aus der Wohnung raus müsse, da sie für mich und Kind (3 Zimmer, 68 qm) zu groß wäre. Dabei lag ein Wisch, den ich ausfüllen musste, in dem ich begründen sollte - und dies auch konnte - warum ich in DIESER Wohnung wohnen bleiben muss und ich sicherlich hier auch nichts Anderes finde.

Und natürlich kannst Du dem Amt sagen, dass Du den Differenzbetrag zahlst. Auch das war dann damals bei mir der Fall. Aber zugegeben, das war keine schöne Zeit. Mein ALG II war nicht mal so hoch wie meine Miete, dazu kam noch unregelmäßig gezahlter Unterhalt. Ein Überleben war ohne Hilfe von außen gar nicht möglich. Gott sei Dank habe ich dann relativ schnell - haha - einen Job gefunden.

Alles Gute!

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Re: Hilfe ich blick nicht durch!

Antwort von KleinerEngel11 am 22.08.2013, 22:42 Uhr

Hallo, danke für deine Antwort. Ich meinte weil er ja dann bei denen lebt!

Ich habe gegoogelt was einer alleinerziehend mama mit kind zusteht an qm und kaltmiete. Da bin ich drüber um 7 qm.

Ich würde hartz4 brauchen, denn ich bin noch bei meiner Tochter zuhause.
Kann ich mit dem amt reden dass sie mir das "angemessene" zeitlich übernehmen und ich den rest dann selbst auftreibe?

Meine tochter hat im haus ihre gleichaltrige freundin und ihre nachbarshunde :-). Es ist für sie dann schon schlimm genug wenn ihr papi weg ist. :'(

Ich weiss gar nicht wie ich ihr das mit ihren zwei jahren erklären soll?!

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Re: Hilfe ich blick nicht durch!

Antwort von mf4 am 22.08.2013, 22:42 Uhr

Ich denke nicht, dass er gesagt hat, dass er sein Kind verlässt.
Für seine Eltern und Geschwister zahlen? Wie kommst du darauf?
Ich denke du redest von H4 und es dürfte schwer sein davon einen höheren Betrag Miete selbst zu tragen.
An Unterhalt glauben würde ich auch erst, wenn er auf dem Konto ist.

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Re: Hilfe ich blick nicht durch!

Antwort von KleinerEngel11 am 22.08.2013, 22:46 Uhr

Er ist sich nicht sicher ob er so ein leben führen will auf dauer! Krass oder?
Ich hab kein mitleid mit ihm. Mir ist nur das wohl meiner tochter wichtig.

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Re: Hilfe ich blick nicht durch!

Antwort von mf4 am 22.08.2013, 22:51 Uhr

Wenn er sich nicht sicher ist dann muss er eben wieder heim zu Mutti und Vati. Scheint wohl bei Männern fast üblich zu sein. Warum zum Geier zieht er nicht in eine eigene Wohnung?
Wie dein Kind das verkraftet hängt von euch ab, wie ihr den Umgang gestaltet. Das kann gut funktionieren, wenn das Kind den Papa oft sehen kann.

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Re: Hilfe ich blick nicht durch!

Antwort von Holzkohle am 22.08.2013, 23:07 Uhr

mf4, warum sollte er in eine eigene Wohnung ziehen? Bei den Eltern ist es doch schön kuschelig und bequem und da ist keine nervtötende Ehefrau mit Kind :( - schade echt!

Tatsächlich verkraften Kinder in DEM Alter (später wirds dann schon etwas schwieriger, weil sie sich mehr Gedanken machen) doch so einiges. Deine Tochter mag im Haus eine Freundin haben, aber noch kein ausgefeiltes Netzwerk wie z.B. ein Zehnjähriger, der bereits seit Jahren auf die gleiche Schule geht, einen Sportverein hat usw. Davon abgesehen musst Du ja nicht gleich die Stadt wechseln, sicherlich gibts auch in der Nähe Deiner jetzigen Wohnung noch andere Wohnungen.

Wegen den 7 qm wird Dir keiner den Kopf abreißen. Tatsächlich gibt es aber "Richtlinien", hier richtet man sich eher nach der Bruttowarmmiete. In Berlin wären das bei zwei Personen 444 Euro. Das ist lustig haha, find mal hier für den Preis ne Wohnung, wo das Kind dann noch ein eigenes Zimmer hat. Es gibt aber eben auch die Härtefallregelungen, die bei uns griffen. Man hat gesehen, dass es eben NICHT möglich ist, HIER eine kleinere, preiswertere Wohnung zu finden. Unsere Wohnungsbaugenossenschaft ist schon .. naja recht preiswert (und Scheiße ist sie auch!) Und ja, wie schon geschrieben, Du kannst - ja Du musst sogar den Differenzbetrag dann aus eigener Tasche zahlen. Die Frage ist halt nur, inwiefern das Amt hier einen Härtefall sieht. Bei uns wars damals so, dass mein Sohn eben hier integriert war in Schule, Freundeskreis und Sportverein. Ein erneuter Umzug hätte hier viel Schaden angerichtet. Dazu kam noch die Nähe zu meinen Eltern (wohnen einen Steinwurf entfernt), die sich nach der Schule um die Betreuung gekümmert haben...

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Re: Hilfe ich blick nicht durch!

Antwort von Helena83 am 23.08.2013, 10:13 Uhr

Also ich wohne in einer 3zimmer wohnung, die ca 20 qm größer ist, als sie sein dúrfte. Ich bekomme die Miete, die mir zusteht und den Rest zahle ich von meinem Grundbedarf. Es sind 25 euro, die ich dazubezahlen muss.

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Re: Hilfe ich blick nicht durch!

Antwort von KleinerEngel11 am 23.08.2013, 13:18 Uhr

Also erstmal vielen vielen Dank für die Antworten!

Ich hab heute mit meiner Kleinen so bisschen versucht ihr das zu erklären und es macht ihr scheinbar nichts aus, weil Papa ja trotzdem zu ihr kommt!

Ich möchte auch nicht ausziehen, da ich die Hoffnung habe, dass er uns vermisst! Wir sind seit 10 Jahren zusammen und davon bald 4 Jahre verheiratet. Das schmeißt man doch nicht weg oder? (Ich bin 25)
Meine Eltern sagen ach du bist jung such dir einen anderen Mann. ABER er ist doch MEIN Mann und der Vater meiner Tochter.

Es ist so wirr warr in meinem Kopf. Ich habe nachgesehen:
Haben darf ich 65 qm und haben tuen wir 75. Die Kaltmiet darf 425 euro sein und ich habe 535.

Ja denke ich auch, dass er deshalb zu seinen Eltern geht, da hat er seine Ruhe und Mama kocht und wäscht für ihn.

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Re: Hilfe ich blick nicht durch!

Antwort von Schippchen am 23.08.2013, 14:18 Uhr

Also wenn ich mich nicht irre, kannst du mindestens ein Jahr in der Wohnung bleiben, wenn nicht gar ganz, sofern du da schon länger lebst. Da gibt es so ne Regelung...
Was aber die Unterhaltspflicht deines Mannes in der neuen Bedarfsgemeinschaft angeht wäre ich mir nicht so sicher... in der Tat wird seinen Verwandten das nämlich angerechnet, es sei denn, es wird bewiesen, dass sie WG-ähnlich wohnen. Da gilt: Getrennt von Bett und Tisch. Heißt: Essen sie auch nur zusammen, muss er mit für sie zahlen. Das kann vom Amt auch nachgeprüft werden.
Was jedoch da vorrangig ist, weiss ich nicht genau, die gehen ja auch nicht an seinen Selbstbedarf ran. Ich an deiner Stelle würde unverzüglich beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten (ist kein großer Aufwand und lohnt sich immer), dann bist du schon eher auf der sicheren Seite.

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