Geschrieben von schnubbelline am 07.12.2013, 15:44 Uhr |
geteiltes Sorgerecht
Hallo,
kennt sich jemand mit geteiltem Sorgerecht aus oder kennt eine Infoseite?
Was genau versteht man darunter? Was kann ich alleine entscheiden, für was brauch ich die Unterschrift vom andern Elternteil?
Absolutes Neuland für mich, aber gestern kam ein Brief vom Amtsgericht und der Vater meine Tochter hat einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gestellt...
Liebe Grüße
Re: geteiltes Sorgerecht
Antwort von Sternenschnuppe am 07.12.2013, 16:23 Uhr
Geplante Operationen
Kindergartenwahl
Schulwahl
Pass
Konto
Aufenthalt ( eher Umzug )
Nach neuer Gesetzeslage wird er es bekommen sofern Du keine Kindeswohlgefährdung nachweisen kannst.
Mich wundert dass es Neuland für Dich ist, habt ihr denn nie darüber gesprochen ?
Wieso beantragt er es übers Gericht ?
Re: geteiltes Sorgerecht
Antwort von schnubbelline am 07.12.2013, 19:44 Uhr
Er hat nie danach gefragt. Erst nachdem seine Eltern nach der Trennung davon angefangen haben dass sie das Sorgerecht einklagen. Mir kommt es vor, als würde er es nur machen um mich weiter unter "Kontrolle" zu haben.
Das Kindswohl ist nicht in Gefahr, auch wenn er sich mir gegenüber unmöglich verhält, aber das zu beweisen wird schwer. Er kann es einfach nicht akzeptieren, dass ich mich getrennt habe.
Re: geteiltes Sorgerecht
Antwort von Sternenschnuppe am 07.12.2013, 20:04 Uhr
Versteh Deine Antwort jetzt nicht.
Hat er danach gefragt vor dem Gang vor Gericht oder nicht ?
Dass das nach einer Trennung Thema wird ist klar.
Wieso hatte er es denn nicht in Beziehungszeiten ?
Müsst ihr doch drüber gesprochen haben oder nicht ?
Weiss ja nicht weswegen ihr Euch getrennt habt, aber so wie Du ihm Kontrolle unterstellst wird er Dir unterstellen ihn zum Zahlvater zu degradieren.
Re: geteiltes Sorgerecht
Antwort von Keldana am 09.12.2013, 9:27 Uhr
"Das Kindswohl ist nicht in Gefahr, auch wenn er sich mir gegenüber unmöglich verhält, aber das zu beweisen wird schwer."
Das brauchst Du auch gar nicht erst versuchen, denn es tut (zum Glück)nichts zur Sache.
Hier geht es um das Wohl des Kindes ... nicht um Deins (was natürlich nicht heißt, daß es in Ordnung wäre, sich Dir gegenüber daneben zu benehmen).
Natürlich tut es was zur Sache.
Antwort von Petra28 am 09.12.2013, 13:33 Uhr
Es belastet Kinder sehr wohl, wenn ein Elternteil den andern respektlos behandelt und Eltern, die nicht miteinander vernünftig kommunizieren können, können auch kein gemeinsames Sorgerecht im eigentlichen Sinne ausüben.
Da man das aber nicht vorher weiß, wie die Eltern handeln werden, wenn sie gemeinsames Sorgerecht haben, kann es nicht von vornherein ausgeschlossen werden, wenn nichts Gravierendes vorliegt.
Re: Natürlich tut es was zur Sache.
Antwort von Keldana am 09.12.2013, 14:41 Uhr
Solange der KV der Mutter gegenüber nicht handgreiflich wird, braucht sie das vor Gericht gar nicht erst anbringen, weil es Ihr nichts nützt.
Von daher "tut es bezüglich der Frage, ob er das gemeinsame Sorgerecht erhält" nichts zur Sache.
Re: Natürlich tut es was zur Sache.
Antwort von Petra28 am 09.12.2013, 16:53 Uhr
Ich habe es angebracht - wodurch das Gericht Bedenken hatte, ob gemeinsames Sorgerecht wirklich günstig ist. Letztlich wurde auf gemeinsames Sorgerecht entschieden - die Bedenken stehen aber im Urteil. Für kommende Prozesse halte ich das nicht für unwesentlich.
ich will eh keinen Prozess oder so!
Antwort von schnubbelline am 09.12.2013, 18:43 Uhr
Die Frage war nur für was ich dann zu ihm rennen muss. Ob es wegen jedem Kleinkram ist (zB Kitaausflug oder Impfung) oder nur bei schwerwiegenden Entscheidungen, wie Kitawechsel, Ops usw...
Dass es von rechtlicher Seite keinen Grund gibt ihm das hakbe Sorgerecht nicht zu geben weiß ich (auch wenn es interessant wäre seine Reaktion zu sehen wenn rauskommt dass er im Antrag gelogen hat).
Aber das will ich gar nicht. Soll er sorgerecht haben, es schadet ja keinem und am allerwenigsten der kleinen...
Re: ich will eh keinen Prozess oder so!
Antwort von Pamo am 10.12.2013, 9:10 Uhr
Welcher Art ist denn die Lüge im Antrag?
Ist die irgendwie relevant?
@Keldana Re: geteiltes Sorgerecht
Antwort von Mutti32 am 10.12.2013, 10:48 Uhr
Hallo - so ganz egal ist das wirklich nicht - wenn ein KV die Mutter schlecht behandelt, bzw. so keinerlei Kommunikation stattfinden kann ohne das Streitereien entstehen.
Ich kann dir aus eigener, ganz frischer Erfahrung mitteilen - das es bei uns kurz vor einem Gutachten steht, welches aussagt, das die Eltern nicht in der Lage sind, beide das Sorgerecht auszuüben! Aufgrund der ständigen Konflikte!!!
d.h. ein Gericht wird hier entscheiden müssen wer das alleinige Sorgerecht erhält! Angestoßen durch eine Psychologin - weil unser Sohn dort in Behandlung ist! Unser Sohn ist innerlich tieftraurig!!!
Also es macht sehr wohl was aus, wenn die Kindern mitbekommen das die Elternebene so überhaupt nicht funktioniert...
LG
Re: ich will eh keinen Prozess oder so!
Antwort von schnubbelline am 10.12.2013, 12:29 Uhr
Laut ihm ist sie regelmäßig bei ihm, auch über nacht und das stimmt nicht. Sie ist ab und zu bei ihm, aber über nacht bis jetzt vlt 2 mal...naja lässt sich eh nicht nachweisen...
Re: ich will eh keinen Prozess oder so!
Antwort von Pamo am 10.12.2013, 12:50 Uhr
Ach, erstens macht es wirklich keinen Unterschied hinsichtlich des Sorgerechts und zweitens wäre das bei einem eventuellen Prozess auch gar nicht der "Lügen"-Knaller wie du jetzt vielleicht meinst. Dass vor Gericht gelogen wird, ist den Richtern und Staatsanwälten bekannt und entlockt denen keine Empörung, sondern allerhöchstens ein müdes Gähnen.
Re: geteiltes Sorgerecht
Antwort von LuciaMay am 10.12.2013, 21:19 Uhr
auf der Website des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter gibt es irgendwo eine Handreichung zu diesem Thema, die sehr ausführlich ist. Du musst da mal ganz genau schauen oder sonst bei denen anrufen.
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