Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von susafi am 08.04.2013, 21:27 Uhr

frechheit

"in meinem brief mit einem termin stand drin das ich zu kommen habe und eine krankschreibung null und nichtig ist und nicht akzeptiert wird."

Wenn du das schriftlich hast, würde ich darüber Beschwerde einreichen... das habe ich noch nie gelesen und ist gesetzeswidrig...

"die SB wollte mir arbeiten vermitteln, die dort ausdrücklich verboten waren...
o-ton SB:
interessiert mich nicht was da steht.,.die können viel erzählen...SIE bekomm ich noch in arbeit..keine sorge"

auch darüber würde ich Beschwerde einreichen... es gibt genug schwarze Schafe bei der ARGE... wehre dich gegen sowas

 
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