Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.04.2013, 22:02 Uhr

Ein paar Gedanken zu diesem Thema...

Hallo ins Rund,

ich habe heute aus dem Hörfunk erfahren, daß künftig Kontrollen möglich sein sollen. Wie das im einzelnen aussehen wird, ist noch völlig unklar.
Zu Simpleton äußere ich mich nicht. Wer Mitarbeiter eines Jobcenters bei diesem Thema auch nur in die Nähe des Nationalsozialismus stellt, ist geistig nicht ernst zu nehmen, mit solchen Menschen diskutiere ich nicht, weil zu dummbratzig, --> Zeitverschwendung!

Zum Thema:

Im Grunde haben es Leena und Susafi ganz gut bereits auf den Punkt gebracht, genau darum geht es.

Folgender Fall: Ein Hilfeempfänger kommt nie zu Terminen der Arbveitsvermittlung, präsentiert gerade dann ausnahmslos "gelbe Zettel", für einen Tag, für zwei Tage... was darf man daraus folgern? Und was, wenn zusätzlich bemerkt wird, daß dabei immer schön abwechselnd die verschiedenen Allgemeinmediziner der Umgebung abgeklappert werden, also "Arzt-Hopping" betrieben wird??
In solchen Fällen dann zu kontrollieren, z.B. zum Amtsarzt zu schicken, der sich dann mit den Allgemeinmedizinern unterhält, halte ich nicht für abwegig und schon gar nicht für menschenunwürdig. Das macht der Rentenversicherungsträger übrigens genauso.

Die Behauptung, daß man grundsätzlich bei jeder Krankheit im Jobcenter einen gelben Zettel braucht, entbehrt jeglicher Grundlage. Das stimmt schlichtweg nicht. Wer krank ist und im Jobcenter keinen Termin hat, kann auch ohne gelben Zettel die Krankheit auskurieren. Bei einem Termin dort in der Arbeitsvermittlung ist es allerdings anders. Man braucht nämlich für das Nichterscheinen einen "guten Grund", und eine ärztliche Krankschreibung ist ein guter Grund. Punkt! Vermittler, die dies anders sehen und daraufhin womöglich sogar sanktionieren, haben bei einem Widerspruch kaum Aussicht auf Erfolg. Spätestens das Gericht wird den Sanktionsbescheid dem Vermittler um die Ohren schlagen. Bis auf die Ausnahmen, wie im Fall oben beschrieben... da soll offenbar künftig etwas veranlaßt werden (dürfen).

Und noch etwas: ALG II ist eben keine Leistung ohne Gegenleistung. Wer Leistungen der Solidargemeinschaft bekommt, der hat nämlich die verdammte Pflicht, sich nach Kräften um Arbeit zu kümmern oder vorher seine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Ob eine Arbeit gefunden wird, steht dann noch auf einem ganz anderen Blatt, aber das ehrliche Kümmern und Suchen ist zwingend einzufordern.

Fazit: Für die allermeisten ALGII-Empfänger wird sich absolut nichts ändern. Für die "Hängematten-Fetischisten" könnte es allerdings künftig etwas ungemütlicher werden., und das ist ja wohl auch richtig so.

Viele Grüße ins Rund
Snoopy

 
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