Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von TeesMama am 28.12.2015, 20:23 Uhr

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Ich würde mal überlegen, ob die Umgangsregelung nicht geändert werden kann. Wenn es nun nicht gerade so ist, dass es beim KV jobbedingt nicht anders geht. Aber ich denke schon, dass auch Deine Arbeitssituation berücksichtigt werden muss, d.h. wenn gegen eine Neuregelung so etwas wie "keine Lust" oder Hobbies stehen, dann geht das nicht. Bei den Umgangsregelung wird normalerweise immer die berufliche Situation des nicht betreuenden Elternteils berücksichtigt, also sollte auch umgekehrt eine Absprache möglich sein.

 
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