Geschrieben von WolKa am 28.12.2015, 16:10 Uhr |
Fragebogen
was soll ich beim Ausfüllen des Fragebogens für den RA bei Zeitpunkt der Trennung schreiben?
Wir wohnen ja noch zusammen,kriege ja noch keinen Unterhalt etc.
Und getrennt schlafen geht nicht in dkleinen Wohnung.
Re: Fragebogen
Antwort von Pamo am 28.12.2015, 16:23 Uhr
Welcher Fragebogen, von wem, für wen?
Re: Fragebogen
Antwort von mf4 am 28.12.2015, 16:23 Uhr
Ihr teilt euch noch das Bett? Öhm... und du bist sicher, dass du getrennt bist?
Ist eure Wohnung 10m² klein, dass es weder Kinder- noch Wohnzimmer gibt?
Re: Fragebogen
Antwort von WolKa am 28.12.2015, 16:37 Uhr
Fragenbogen,der der RA geschickt hat und braucht fürs Beratungsgespräch.
Doch haben ein Kinderzimmer,da schläft er auch mit Linus,aber sonst müssen wir uns alles teilen.
Re: Fragebogen
Antwort von mf4 am 28.12.2015, 16:58 Uhr
Dann schlaft ihr doch getrennt... verstehe nicht.
Seit wann wisst nur ihr.
Re: Fragebogen
Antwort von mf4 am 28.12.2015, 17:07 Uhr
Am 10.12. hast du geschrieben du möchtest dich trennen. Es sind nun 18 Tage vergangen.
Getrennt schlafen geht nicht, ein Post weiter aber doch
Antwort von Sternenschnuppe am 28.12.2015, 17:37 Uhr
Was denn jetzt ?
Re: Fragebogen
Antwort von Princess01 am 29.12.2015, 8:16 Uhr
Kann er nicht zu Eltern ziehen? Wir haben uns im Mai getrennt und offiziell ist es das Datum der Ummeldung die doch einige Behörden sehen wollten als Beweis.
Re: Fragebogen
Antwort von mf4 am 29.12.2015, 21:36 Uhr
Seit wann gibts sowas denn, dass erst einer ausziehen muss und das möglichst sofort (sie wollte sich vor wenigen tagen erst trennen) um sich "getrennt" zu nennen.
Ich bin bei meiner Scheidung ausgezogen, als das Trennungsjahr schon halb rum war. Mal eben binnen 2 Tagen umziehen ist nicht ganz so einfach und nicht jder erwachsene Mann oder Frau kann und/oder will wieder bei Muddi einziehen. Ich würde das nicht wollen.