Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Port am 11.05.2010, 11:09 Uhr

Frage zum Standesamt

In der Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde stehen die Wohnorte der Eltern nicht. Wenn Du anstelle einer Geburtsurkunde eine Kopie des Geburtseintrages bekommst, stehen sie drin. Sollte das Standesamt eine Kopie des Geburtseintrages anstelle einer Geburtsurkunde an die zu benachrichtigenden weiteren amtlichen Stellen (wie z.B. das Einwohnermeldeamt) versenden, dann steht der Wohnort dabei. Es bleibt dem Standesbeamten überlassen, ob er eine Urkunde tippt oder ob er eine Kopie macht.

Um das Elterngeld musst Du Dich selber kümmern, d.h. Du nimmst mit einer vom Standesamt ausgehändigten Geburtsurkunde Kontakt mit der Elterngeldstelle auf. Was die dann noch alles von Dir oder Deinem Mann wissen wollen, kann ich Dir nicht sagen.

Und über die Besonderheiten bei Truppenmitgliedern kann ich ebenfalls nichts sagen.

Grüße
Sigrid

 
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