Alleinerziehend, na und?

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Frage zum Standesamt

Thema: Frage zum Standesamt

Wozu braucht das Standesamt die Adresse des Vaters wenn man getrennt lebend (aber noch verheiratet) ist? Was machen die damit? Was ist wenn man das nicht rausgibt? Kriegt dann das Kind keine Geburtsurkunde? Ich hadere damit Informationen rauszugeben weil ich ein ungutes Gefühl habe. Am Ende bekomme ich noch in den A*** getreten weil wir ein weiteres Kind gezeugt haben...oder ich krieg kein Erziehungsgeld obwohl ich gearbeitet habe. Habe eben schon Ärger mit der Krankenkasse deswegen bekommen, weil ich noch verheiratet bin und nicht geschieden. Bin gerade etwas durch den Wind weil ich Angst habe am Ende nicht genug Geld zum Leben zu haben, obwohl mir eigentlich die Bezüge zustehen (also Elterngeld).

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 10:05



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Wenn ihr noch verheiratet seit, hat der Vater ja automatisch das Sorgerecht und gehört auch automatisch mit auf die Geburtsurkunde, die auch von ihm unterschrieben werden muss oder täusche ich micht da?

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 10:21



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"mein " standesamt wollte die adresse gar nicht haben. das JA hat den vater dann nachträglich (also nach testergebnis) angegeben. ich vermute, es ist so, damit der vater auch eine geburtsurkunde bekommt

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 10:22



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Klar wollte Dein Standesamt die nicht haben, weil die Vaterschaft noch nicht anerkannt bzw. festgestellt war zum Zeitpunkt des Eintrages. Der Vater wurde erst nachträglich am Rande des Geburtseintrages vermerkt. Bei Verheirateten gilt der Ehemann aber automatisch als Vater und wird sofort in den Eintrag integriert. Schau mal da: http://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1153516/index.html So sieht der Eintrag bei einem nichtehelichen Kind aus, wenn die Vaterschaft erst nach dem Geburtseintrag anerkannt oder festgestellt wird. Man kann erkennen, dass der Vater, wäre er verheiratet gewesen mit der Mutter, direkt im Eintrag und nicht am Rande vermerkt worden wäre. Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 10:30



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stimmt. ich hab ja auch ne neue geburtsurkunde bekommen nach dem test. ich werd alt und senil... lg in den schönen norden

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 11:08



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Ganz einfach: Die Adresse der Eltern kommt in den Geburtseintrag des Kindes beim beurkundenden Geburtsstandesamt. Mit Geld hat das überhaupt nichts zu tun. Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 10:24



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Wird das dann also nicht an andere Ämter weitergeleitet und ist nur Information fürs Standesamt? Hier eine Klausel zum Elterngeld, die mir eben Angst macht: Zu Nr. 3 Der Ehegatte oder die Ehegattin eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges eines NATO-Mitgliedstaates haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Elterngeld, da sie nach den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts den sozialen Regelungen des entsendenden Staates unterliegen. Sie haben ausnahmsweise dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie bis zur Geburt des Kindes in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis gestanden haben.

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 10:43



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In der Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde stehen die Wohnorte der Eltern nicht. Wenn Du anstelle einer Geburtsurkunde eine Kopie des Geburtseintrages bekommst, stehen sie drin. Sollte das Standesamt eine Kopie des Geburtseintrages anstelle einer Geburtsurkunde an die zu benachrichtigenden weiteren amtlichen Stellen (wie z.B. das Einwohnermeldeamt) versenden, dann steht der Wohnort dabei. Es bleibt dem Standesbeamten überlassen, ob er eine Urkunde tippt oder ob er eine Kopie macht. Um das Elterngeld musst Du Dich selber kümmern, d.h. Du nimmst mit einer vom Standesamt ausgehändigten Geburtsurkunde Kontakt mit der Elterngeldstelle auf. Was die dann noch alles von Dir oder Deinem Mann wissen wollen, kann ich Dir nicht sagen. Und über die Besonderheiten bei Truppenmitgliedern kann ich ebenfalls nichts sagen. Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 11:09



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Hallo Sigrid, ne,ne, das muß nicht unbedingt so aussehen. Bei Lukas bekam ich zunächst eine Geburtsurkunde, in der nur die Mutter eingetragen wurde. Nach dem Gerichtstermin für die Vaterschaftsfeststellung mit Bekanntgabe des Vaterschaftstestergebnisses bekam ich eine neue Urkunde aus der Du nie ersehen könntest, daß der Vater erst nachträglich eingetragen wurde. LG mousy

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 14:00



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Doch, das sieht so aus. Ich rede vom Geburtseintrag, nicht von der daraus erstellten Urkunde! Und natürlich bekommt man zunächst, bis der nichteheliche Vater eingetragen ist, eine Urkunde, in der nur die Mutter steht. Nachträglich darf IN den Eintrag nichts mehr reingefummelt werden, deshalb gibt es einen Randvermerk, der dann wiederum bei Ausstellung einer Geburtsurkunde sozusagen mit eingearbeitet wird. Ich war mal Standesbeamtin. Seitdem hat sich zwar einiges geändert, aber das nicht. Liebe Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 14:37



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Hm, dann muß es entweder in BO anders sein oder Lukas hat wohl doch keinen richtigen Vater denn wir haben sowas definitiv nicht. LG mousy

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 18:06



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mousy, ich glaube, du verwechselst da etwas. wenn ich port richtig verstanden habe, meint sie: in den akten/unterlagen/dokumenten/papieren/urkunden, die im standesamt verbleiben (d.h. die otto normalverbraucher eben nicht ausgehändigt bekommt), darf nachträglich keine änderung mehr stattfinden. daher der randvermerk. das, was otto oder mousy normalverbraucher dann als geburtsurkunde bekommt, kann dann neu ausgestellt werden und sieht u.u. eben nicht so aus wie der link von port!! port, habe ich das so richtig verstanden?? lg, martina.

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 19:27



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dir stünde doch auch innerhalb einer ehe elterngeld zu... mein standesamt wollte auch keine adresse, denn ich hatte keinen vater eintragen lassen.

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 10:24



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moin sidney, nur ganz kurz und knapp, da ich gleich nen massagetermin habe... diese frage würde ich einfach mal dem standesamt stellen. bei uns war es ja so, dass anna's vater und ich nicht verheiratet waren, er war zum zeitpunkt der geburt auch nicht mehr in D. auf der geburtsurkunde (E2, die kleine, nicht die internationale geburtsurkunde) steht bei vater "aufenthaltlich in frankfurt" oder so, obwohl er ja nie in frankfurt gelebt hat und erst recht nicht gemeldet war. es ist halt auch die frage, ob und wie ihr jetzt zusammen seid. ob als paar, aber eben "dauernd getrennt lebend" aufgrund von seinem beruf, oder ob es eben die trennungsphase vor der scheidung ist. denn je nachdem hätte das für dich auch auswirkungen auf die steuerklasse, du hast auch anspruch auf einen bestimmten betrag an unterhalt (steht dir dann nicht dieses BHQ oder BHA zu?) - für die deutschen behörden wichtig ist eben nur, dass er bei dir nicht gemeldet ist und sich auch nicht hier aufhält. (meist schreiben die unter adresse auch nur "USA" - bei uns zumindest). lg, bin jetzt zur massage, martina... p.s. wollte das eigentlich per pn schicken, aber leider hast du dein postfach ausgeschaltet....

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 10:28



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ALSO: Männe lebt ja in den USA, Leistungen wie BHA stehen mir nicht zu bzw. erhalte ich nicht. Ob wir ein Paar sind oder nicht und ob wir jemals wieder eine Familie sind ist ne gute Frage. Wäre das eindeutig wäre ich damals nicht zu Pro Familia gelaufen um mich über Abtreibung und Alternativen zu informieren. Kann ich also nicht beantworten. Gefühle sind eine Sache, die Lebensumstände ne andere. Steuerklasse 2 hab ich in der Lohnsteuerkarte damals eintragen lassen als null Kontakt bestand. Wie gesagt, habe nur Angst irgendwie Ärger zu bekommen, weil ich es gewagt habe bei meinem Mann im Urlaub nochmal schwach zu werden. Die Krankenkasse hat schon gemotzt weil ich ja in 2007 angab ich habe kein Kontakt zu meinem Mann (war damals ja auch so) und nun ein weiteres Kind von ihm habe.

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 10:36



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ich denke nicht, dass du probleme bekommen wirst (bei unterhaltsvorschuss wirst du allerdings soweit mir bekannt keinen anspruch haben, solange dein mann eben noch unter das nato-truppenstatut fällt). aber: das mit dem elterngeld ist doch recht eindeutig. eure finanzen sind getrennt, du wirtschaftest für die kids und dich alleine. ausserdem (siehe letzten satz) hast du doch in einem arbeitsverhältnis gestanden und erwerbseinkommen erzielt. vermutlich zielt der rest des satzes auch auf eine andere personengruppe ab als auf dich... liebe grüße, martina.

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 19:34