Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Port am 11.05.2010, 14:37 Uhr

@Biker

Doch, das sieht so aus. Ich rede vom Geburtseintrag, nicht von der daraus erstellten Urkunde!

Und natürlich bekommt man zunächst, bis der nichteheliche Vater eingetragen ist, eine Urkunde, in der nur die Mutter steht. Nachträglich darf IN den Eintrag nichts mehr reingefummelt werden, deshalb gibt es einen Randvermerk, der dann wiederum bei Ausstellung einer Geburtsurkunde sozusagen mit eingearbeitet wird.

Ich war mal Standesbeamtin. Seitdem hat sich zwar einiges geändert, aber das nicht.

Liebe Grüße
Sigrid

 
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