Alleinerziehend, na und?

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Komm total frustriert vom Standesamt

Thema: Komm total frustriert vom Standesamt

Hallo, war grade auf dem Standesamt, da ich hier den Tipp für eine Nachnamensänderung bekommen habe. Da mein Sohn den Nachnamen trägt von seinem Vater, wollte das gern ändern, aber das wird niemals gehen, niemals, das hat sie mir grade gesagt, da gibt es kein zurück ich hbae damals dafür unterschrieben, so ein mist könnte mich Wollen in 3 Wochen in den Urlaub fliegen, da hat sie mir empfohlen eine Kopie der Geburtsurkunde zu machen und in den Unterlagen hinzutuen. Naja es muß wohl weitergehen LG diana

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 09:50



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Wenn der Vater deines Sohnes zustimmt, müsste das aber schon gehen. Kostet aber sicherlich.... LG SPMFL

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 09:54



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Hat sie mir sicher zugesagt, man könnte es versuchen später wenn ich mal Heirate und er nicht den Namensgebung zustimmt, aber sonst geht das nicht mehr rückgängig zu machen, weil man ja dafür unterschreibt

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 09:56



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Das ist doch schmarn, ich hab von 2 verschiedenen standesbeamten gesagt bekommen das ich mit einverständnis meines ex Mannes die beiden Jungs umbenennen könnte,sprich meinen Mädchennamen geben könnte! Was ist denn das für ne Beamtin bei dir? Da würd ich aber nochmal genauer nachhaken!

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 10:03



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Oder hast Du dem Nachnamen so zugestimmt? Vielleicht liegt da der Unterschied? lg heike

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 10:16



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Hallo, habe jetzt mal schnell was aus dem Netz kopiert und das scheint bei euch zuzutreffen...bei verheirateten / gemeinsamen Sorgerecht ist das wohl anders...: Namensänderung des Kindes bei Alleinsorge der Mutter, Kind trägt Namen des Vaters Namensänderung aus wichtigem Grund, Einbenennung Fallbeispiel, Sachverhalt Mutter und Vater einigten sich bei dem unehelichen Kind auf den Namen des Vaters. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und hat sich mit einem neuen Partner gebunden. Das Kind wohnt im Haushalt der Mutter und des neuen Partners. Die Mutter möchte den Namen des Kindes in ihren Namen ändern lassen. Was ist möglich? Wie stehen die Chancen eines Rechtsstreites bei negativem Entscheid? Das zuständige Standesamt teilte mit, dass dies nur möglich ist, wenn der Vater des Kindes der Namensänderung zustimmt und ein psychologisches Gutachten eine Notwendigkeit der Namensänderung rechtfertigen würde. Der Standesbeamte räumte hier jedoch nur sehr geringe Chancen ein. Ist diese Auskunft korrekt? Meine Antwort Im Grunde gibt es nur drei Möglichkeiten der Namensänderung Ihres Kindes: 1. Namensänderung des Kindes aus wichtigem Grund, 2. Namensänderung des Kindes durch Einbenennung mittels Heirat des jetzigen Freundes, 3. Namensänderung des Kindes in den Namen des Freundes mittels Adoption. In Deutschland sind die Gesetze zur Namensänderung strikt geregelt. Damit die Öffentlichkeit eine eindeutige Identifizierung der Person vornehmen kann, ist es natürlich sinnvoll, dass Namen nicht einfach ohne weiteres geändert werden können. Ist einmal der Name vergeben, gilt dieser fortdauernd, und nur bestimmte Umstände gemäß BGB können zu einer Namensänderung des Kindes führen wie z. B. Heirat, Scheidung und Adoption. Nur im Ausnahmefall gibt es abweichend vom BGB die Namensänderung aus wichtigem Grund gemäß NamÄndG. 1. Namensänderung aus wichtigem Grund Die öffentlich-rechtliche Namensänderung aus wichtigem Grund gemäß Namensänderungsgesetz (NamÄndG) kommt nur in Frage, wenn die Möglichkeiten des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erschöpft sind. Kommt hier weder eine Heirat mit Ihrem Freund noch eine Adoption Ihres Kindes durch Ihren Freund in Betracht, kommt nur eine Namensänderung aus wichtigem Grund in Frage, da Sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind oder waren. Gemäß Nr. 28 Namensänderungsverwaltungsvorschrift (NamÄndVwV) muss ein wichtiger Grund vorliegen, damit eine Namensänderung überhaupt in Betracht kommen kann. Eine bessere Integration in die neue Familie reicht hier leider nicht aus. In diesem Falle überwiegt das schutzwürdige Interesse des Kindes nicht dem schutzwürdigen Interesse der Öffentlichkeit. Eine Namensänderung aus wichtigem Grund käme allenfalls in Frage, wenn der zu ändernde Name z. B. eine schwere pychische Belastung bedeuten würde. Dies sehe ich hier allerdings nicht als erfolgsversprechend an, da der Name für das Kind bei Geburt bewusst ausgewählt wurde. Auch ich halte es erfahrungsgemäß für unwahrscheinlich, dass der Name des Vaters als diskriminierend oder abwertend eingestuft wird. Darüber hinaus wird in aller Regel das kleinste erforderliche Mittel zur Namensänderung angewendet. Meistens wird in Fällen psychischer Belastung möglichst nur ein Buchstabe geändert. Ich denke nicht, dass Sie das weiterbringen wird. Es ist also keineswegs so, dass man den Namen dann frei bestimmen kann, in den der Name des Kindes geändert werden soll. Theoretisch wäre dies unter ganz besonderen Umständen zwar möglich; ich sehe hier jedoch keine Rechtfertigung dafür. Auch wenn Sie die Alleinsorge für das Kind tragen, so hat der Vater Mitspracherecht, weil das Kind den Namen des Vaters führt. Daher muss in der Tat auch seine Zustimmung eingefordert werden. Zwar ist es zumindest theoretisch möglich, die Zustimmung des Vaters durch das Familiengericht ersetzen zu lassen. Ich schätze aber die Chancen als nicht sehr günstig ein. Und selbst wenn dieser zustimmen sollte, so bleiben immernoch die vorstehenden Hürden zu meistern. In der heutigen Zeit sind verschiedene Namen in der Familie keine Seltenheit mehr. Daher würde es auch nicht ausreichen, als wichtigen Grund anzugeben, dass die Kinder unterschiedliche Namen tragen oder das Kind einen anderen Namen als die Mutter oder der Freund trägt. Der Standesbeamte hat hier richtig reagiert, dass er nur geringe Chancen bei dieser Variante prognostiziert hat, wenn er offensichtlich leider versäumte, die genauen Gründe zu benennen. Zum Thema Namensänderung aus wichtigem Grund siehe auch hier: http://www.business-podium.com/board...hread.php?t=15 (Namensänderung aus wichtigem Grund, Voraussetzungen und Möglichkeiten) 2. Namensänderung durch Einbenennung Wenn Sie Ihren jetzigen Freund heiraten würden, so könnte hier durch Erteilung eines gemeinsamen Ehenamens eine Einbenennung durchgeführt werden. Auch hierzu ist die Zustimmung des Vaters erforderlich, auch wenn Sie das alleinige Sorgerecht für das Kind haben, da das Kind den Namen des Vaters trägt. a) Stimmt der Vater der Namensänderung des Kindes mittels Einbenennung aufgrund Heirat zu, so ist eine Namensänderung des Kindes recht einfach durchzuführen. Sie und Ihr Ehemann könnten dann dem Kind, das in ihrem Haushalt lebt, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Ehenamen erteilen. b) Stimmt der Vater der Namensänderung des Kindes mittels Einbenennung aufgrund Heirat jedoch nicht zu, so ist es erheblich schwieriger, den Namen des Kindes zu ändern. Die Einwilligung des anderen Elternteils ist für die Namensänderung des Kindes zwingend erforderlich. Für die Antragsteller ist es sehr schwierig, die fehlende Einwilligung des anderen Elternteils durch das Familiengereicht ersetzt zu bekommen. Dem Antrag auf Ersatz der Zustimmung des Vaters zur Namensänderung des Kindes wird nur dann zugestimmt, wenn wirklich gewichtige Gründe vorliegen. Ein "Neuanfang" oder eine "verbesserte Integration" sind kaum ausreichende Argumente. Siehe hierzu auch: http://www.business-podium.com/board...ead.php?t=2201 (Namensänderung, Möglichkeiten bei einer Einbenennung, "Namensschenkung") und besonders hier: http://www.business-podium.com/board...ead.php?t=2675 (Namensänderung uneheliches Kind ohne Zustimmung d. a. Elternteils Heirat Einbenennung) 3. Namensänderung durch Adoption Diese Variante scheint hier nicht besonders sinnvoll zu sein. Aber der Name des Kindes könnte durch Adoption durch den Freund geändert werden - dann aber nur in den Namen des Freundes oder eine Kombination, nicht jedoch in Ihren Namen. Das wollte ich nur der Vollständigkeit halber aufzeigen. Meine Einschätzung Eine Namensänderung aus wichtigem Grund halte ich auch mit Zustimmung des Vaters für sehr unwahrscheinlich. Auch mit einem psychologischen Gutachten heißt das noch lange nicht, dass das Kind automatisch Ihren Namen annehmen kann, da Sie sich früher auf den Namen des Vaters als Geburtsnamen des Kindes geeinigt haben. Die Zustimmung des Vaters kann nur unter besonderen Umständen durch das Familiengericht ersetzt werden. Über den Antrag entscheiden in erster Instanz die Rechtspfleger, in zweiter Instanz die Oberlandesgerichte (OLG). Auch hier sehe ich keine günstigen Chancen. Die schlechten Prognosen des Standesbeamten sind hier also wirklich realistisch. Wenn Sie rechtlich gegen die wahrscheinlich negative Entscheidung über den Antrag auf Namensänderung aus wichtigem Grund gemäß NamÄndG vorgehen wollen, stehen die Chancen meiner Ansicht nach sehr ungünstig. lg heike

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 10:19



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Wenn der Vater zustimmt! Wenn er zustimmt wäre es kein Problem.

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 12:23



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Meine Güte, steigere Dich da doch nicht so rein! Ich kenne Mütter, die seit Jahren oder sogar schon immer anders heißen als ihre Kinder, oder auch nur ein Teil ihrer Kinder. Das ist doch heute kein Thema mehr. In manchen Ländern heißen Mütter schon immer und traditionell anders als ihre Kinder - die Leben auch noch. Da ärgert man sich mal eine Runde, und dann ist es wieder okay. Die Welt geht davon nicht unter. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 12:36



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ich verstehe auch nicht, was für ein gewese um den nachnamen gemacht wird. wie sagte schon faust zu gretchen: "namen sind schall und rauch"... der nachname ist für das glück eines menschen sowas von unerheblich - und eine umbenennung macht aus deinem kind keinen anderen menschen. lg, martina

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 12:47



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Ich heisse mit Nachnamen wie mein erster Exmann und meine Tochter auch. Mein Sohn ist aus zweiter Ehe und hat den Nachnamen seines Vaters. Sobald meine Tochter etwas älter ist, möchte ich meinen Mädchennamen wieder annehmen. Dann haben wir zwar 3 Nachnamen an der Tür, aber das ist mir mein schöner Mädchenname dann auch wert:) Ich sehe überhaupt kein problem darin, dass meine Kinder so heissen wie ihre beiden Väter. Sie sehen übrigens auch ihren Vätern sehr ähnlich. Ob mich die Arzthelferin beim Kinderarzt oder irgendjemand anders nun Frau C. oder Frau G. nennt ist mir wurscht. Ich weiss ja immer wer gemeint ist *lach* Die Namensänderung ist allerdings mit Zustimmung des Vaters möglich ( in der Türkei ist nichtmal das möglich) @spiky wie war Anna´s erster Schultag in ihrer neuen Schule?

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 13:08



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Also daran würd ich mich nun auch gar nicht stören. Es gibt wirklich schlimmeres,worüber man sich aufregen kann. Es sei denn der Nachname wäre wirklich ein Makel,gibt ja wirklich die dollsten Namen,aber dann hätte ich mir,wenn unverheiratet,schon im Vorfeld darüber Gedanken gemacht,ob ich das meinem Kind wirklich zumuten will. Ich habe damals per Unterschrift beim JA dem geteilten Sorgerecht zugestimmt,und DAS war nun wirklich dumm.....hätte ich da mal nur den Namen genommen,DAS würde mich in jedem Falle weniger bis gar nicht ärgern !!! Gruß Birgit

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 16:06



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Ich kann Dich verstehen...gefühlsmäßig... Das ist der Grund, warum ich immer meinen Namen behalten werde und meine Kinder so wie ich heißen...

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 14:06