Geschrieben von Kalogo am 07.11.2005, 1:01 Uhr |
Frage :Name nach Scheidung, einmal anders?
Gar nichts, Roland.
Lies mal hier, § 1355 Absatz 5 BGB :
http://www.jusline.de/Ehename_1355_BGB.html
Deine Ex-Frau könnte irgendwann den (= Deinen) Nachnamen sogar an einen zweiten Ehemann weitergeben. Dazu gibt's eine relativ neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts :
http://www.jur-abc.de/de/10048051.htm
Nicht ärgern ! (obwohl ich es verstehen könnte; bin etwas anders auch "Betroffene")
Gruß Julia
- Frage :Name nach Scheidung, einmal anders? - riut46 06.11.05, 23:00
- Re: Frage :Name nach Scheidung, einmal anders? - Kalogo 07.11.05, 1:01
- tsss....was meinst du was *inside* - sweety28 07.11.05, 14:03
- Re: Frage :Name nach Scheidung, einmal anders? - mama mal drei 07.11.05, 6:07
- Re: Frage :Name nach Scheidung, einmal anders? - Murmeline 07.11.05, 6:12
- Re: Frage :Name nach Scheidung, einmal anders? - Elkelein 07.11.05, 7:16
- Re: Frage :Name nach Scheidung, einmal anders? - RainerM 07.11.05, 9:54
- Re: Frage :Name nach Scheidung, einmal anders? - Elisabeth mit Fumi & Temi 07.11.05, 9:54
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- Re: Muss ich wohl, aber trotzdem.. ot - riut46 07.11.05, 22:42
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- Nachtrag:Name nach Scheidung, einmal anders? - riut46 07.11.05, 21:38
- Wie bist du denn drauf? - Allly 08.11.05, 8:09
- @Avatar Was nimmst du dir denn raus ? - LoveMum 08.11.05, 11:47
- Ups , ich meinte @ Ally ot - LoveMum 08.11.05, 11:48
- @Avatar Was nimmst du dir denn raus ? - LoveMum 08.11.05, 11:47
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