Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kalogo am 07.11.2005, 1:01 Uhr

Frage :Name nach Scheidung, einmal anders?

Gar nichts, Roland.

Lies mal hier, § 1355 Absatz 5 BGB :
http://www.jusline.de/Ehename_1355_BGB.html

Deine Ex-Frau könnte irgendwann den (= Deinen) Nachnamen sogar an einen zweiten Ehemann weitergeben. Dazu gibt's eine relativ neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts :
http://www.jur-abc.de/de/10048051.htm

Nicht ärgern ! (obwohl ich es verstehen könnte; bin etwas anders auch "Betroffene")
Gruß Julia

 
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