Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 12.11.2019, 16:45 Uhr

Falsch, Cube

Das Kind ist 18, da steht der Unterhalt dem Kind zu und keinem Elternteil - egal wo es wohnt.

Das Kind kann darum bitten, es direkt an den anderen Elternteil auszuzahlen, weil das Kind dort für Kost und Logis Geld abgeben will/soll/muß - das kann man aber auch ablehnen, dann muß das Kind das Geld halt selber weiterreichen.

Und ganz unbedingt steht keinem Elternteil von einem gesunden 18jährigen irgendein Betreuungsunterhalt zu. Da kann der arm wie eine Kirchenmaus sein.

 
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