Alleinerziehend, na und?

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Unterhalt ?

Thema: Unterhalt ?

Guten Morgen eigentlich gehöre ich nicht hierher, aber meine Bekannte... Mutter ist geschieden mit gemeinsamem Kind, jetzt 18. Vater zahlte nie Unterhalt, verdiente dazu nie genug. Kind lebt bei der Mutter, sie zahlt und finanziert alles auch eheliche Schulden, kommt in PI. Kind ist 18. macht Abitur, verdient nebenbei Geld, beschliesst weil es ihm da besser gefällt zum Vater zu ziehen, beginnt Studium. Kind möchte nun Unterhalt und das Kindergeld, er wohnt ja nichtmehr bei Mutter, diese meint wenn überhaupt dann bekommt er Kindergeld aber erst wenn er vom Kindergeld das "abbezahlt" hat was sie ihm fürs Abi und Urlaub "vorgestreckt" sprich bezahlt hat. Die ganzen Hintergründe sind eher schwierig aber ich kann mir nicht vorstellen dass das so rechtens ist denn - was eher meine Sorge ist - wenn sie in PI ist darf sie keine Schulden machen. Sind denn nicht ggf zustehende Unterhaltsansprüche auch Schulden in dem Sinne ? Würde es nicht sehr viel Sinn machen zum Analt zu gehen und sich da beraten zu lassen? dagmar

von Ellert am 11.11.2019, 09:43



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Oh, ich denke, Mutter kommt um die Zahlungen nicht herum...sie ist Unterhaltspflichtig und da kann man nichts gegeneinander aufrechnen. Ist jetzt zwar mies für Mutter aber ist leider rechtlich so

von taram am 11.11.2019, 10:18



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vor allem jemand was zahlen ist ja nicht gleichbedeutend mit vom Kindergeld vorfinanzieren Und nur weil der Vater nie zahlte kann sie ja das nicht argumentieren dagmar

von Ellert am 11.11.2019, 10:23



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das Kindergeld wird sie dem Kind zahlen müssen, wenn es nicht mehr bei ihr lebt, ob die mutter dann noch unterhaltspflichtig ist, muss man ausrechnen lassen, grds haben unterhaltsschulden bei der verteilung aber vorrang. soweit ich informiert bin, muss das volljährige Kind aber klagen, ob es das macht?

Mitglied inaktiv - 11.11.2019, 10:25



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sie ist da etwas naiv in meinen Augen so lange bei der PI durchgehalten und ich habe Bedenken dass diese dann gefährdet ist. Es ist eh alles sehr schwierig auch mit deren EX der will auch nicht dass das Kind studiert, er soll lieber gleich voll arbeiten gehen etc Der junge Herr zog auch aus als ein neuer Mann drohte ins Leben der Mutter zu treten, sie vermutet der Vater hat ihn aufgehetzt aber reinschauen kann man in Kinder nicht. Mein Ansatz wäre ein ganz anderer, wieder mehr arbeiten zu gehen und neu anzufangen ohne Kind am Rockzipfel ggf neue Wohnung und neues Leben wenn die PI um ist. Nur finde ich es immer schwer wenn man um Rat gefragt wird nicht immer gleich komplett gegenzuschiessen. Ich würde mindestens das Kindergeld abgeben und den Rest vom Anwalt klären lassen und erstmal keinen Krieg beginnen dagmar

von Ellert am 11.11.2019, 10:39



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wobei ich erst mal ruhe bewahren und nix machen würde. es weren nicht die ersten , die als neuwg vater / kind scheitern , weil beide es sich anders vorgestellt haben als es dann tatsächlich ist der 17 jährige einer freundin kam nach 2 monaten mit wehenden fahnen wieder heim, da beim vater dch alles nicht so rosig war ,wie er dachte

Mitglied inaktiv - 11.11.2019, 10:44



Antwort auf Beitrag von Ellert

Sie wird um Unterhaltszahlungen nicht drumrum kommen. In der PI ändert das ja nichts an der ihr zur Verfügung stehenden Summe. Unterhalt muss vor allen Schulden bezahlt werden. Tatsächlich würde ich mich beim Anwalt bezüglich der Höhe des Unterhalts beraten lassen. Das Geld das der Sohn verdient wird m.E. angerechnet. Das Kindergeld steht ihm auf jeden Fall komplett zu. Aufrechnen kann man da nichts. Ausgaben für das Kind sind "verlebt" da kann Junior nicht in Haftung gezogen werden, und da der Vater jetzt ja Unterhalt in Kost und Logis übernimmt ist sie gegenüber ihrem Sohn zum Unterhalt verpflichtet. Aber wenn es sie tröstet: Den Unterhalt bekommt nicht der Vater, sondern der Sohn direkt aufs Konto. In der Privatinsolvenz sollte sie sich nicht auf einen Rechtsstreit und/oder Unterhaltstitel gegen sie einlassen. Kurz zur Berechnung, damit sie sich ggf. schon mal ein Bild von der Höhe machen kann: Bei einem bereinigten Einkommen bis 1.900 Euro netto 527 Euro. Davon abgezogen wird das Kindergeld 527-204 =323 Euro und das regelmäßige Einkommen des Sohnes. Verdient er also monatlich 200 Euro selbst, bleiben an Unterhalt 123 Euro zu zahlen. Die Summe wird zwischen beiden Elternteilen im Verhältnis des Einkommens aufgeteilt. Verdient sie also 2/3 und er 1/3 muss sie 2/3 des Unterhalts, also 82 Euro zahlen. Die 41 Euro des Vaters erbringt er in Kost und Logis, muss also keinen Barunterhalt zahlen.

von shinead am 11.11.2019, 11:31



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bin ich falsch informiert oder bekommt nicht das KG der Elternteil, bei dem das Kind wohnt? Sprich, in diesem Fall doch der Vater, oder? Der Sohn müsste sich also an diesen wenden..

von Holzkohle am 12.11.2019, 08:27



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Wenn die Mutter das KG beantragt hat, bekommt sie es weiterhin. Was sie machen könnte, was ich tun würde, einen Antrag stellrn, dass das KG in Zukunft auf das Konto des Sohnes geht. Nennt sich, glaube ich, Abtretungserklärung.

Mitglied inaktiv - 12.11.2019, 14:17



Antwort auf Beitrag von Ellert

Rein rechtlich: Das Kind hat Anspruch auf das KG und Unterhalt von beiden Elternteilen. Was die Mutter vorher für Kind bezahlt hat, ist nicht relevant. Das KG war auch vorher schon dazu bestimmt, für das Kind zu sorgen/es zu finanzieren. Ob zB in Form von Essen/Miete oder auch einen Urlaub. Wer welche Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nun monetär hat, muss sie ausrechnen lassen. Wenns ganz arg kommt, muss sie evt. dem Vater noch U-zahlen. Kind lebt ja nun bei ihm und wenn er so wenig hat ...

von cube am 12.11.2019, 14:47



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aber wenn das Kind 18 ist bekäme der Vater Unterhalt wenn der verdienst gleich ist wie vor dem Umzug ? Oder der ist gescheit und arbeitet nichtmehr aber mit 18 kann man das schwer begründen... dagmar

von Ellert am 12.11.2019, 16:28



Antwort auf Beitrag von cube

Das Kind ist 18, da steht der Unterhalt dem Kind zu und keinem Elternteil - egal wo es wohnt. Das Kind kann darum bitten, es direkt an den anderen Elternteil auszuzahlen, weil das Kind dort für Kost und Logis Geld abgeben will/soll/muß - das kann man aber auch ablehnen, dann muß das Kind das Geld halt selber weiterreichen. Und ganz unbedingt steht keinem Elternteil von einem gesunden 18jährigen irgendein Betreuungsunterhalt zu. Da kann der arm wie eine Kirchenmaus sein.

von Strudelteigteilchen am 12.11.2019, 16:45



Antwort auf Beitrag von Ellert

Meines Wissens kann der Student zum Bafög - Amt stiefeln, erklären, dass er ein Dach über dem Kopf hat und sonst nichts und dort seinen Antrag einreichen. Wenn die Eltern Einkommensnachweise erbringen, gut - sonst fragt das Bafög-Amt nach Das wäre wohl das Einfachste. https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

von Daffy am 12.11.2019, 18:23



Antwort auf Beitrag von Daffy

Wegen Kindergeld: Es gibt eine Hotline bei der Familienkasse. Da könnte er anrufen und erklären, dass er keinen Unterhalt bekommt, nicht mehr bei der Mutter wohnt, sie aber das Kindergeld einbehält. Vielleicht haben die eine Idee...

von Daffy am 12.11.2019, 18:47