Geschrieben von Keksraupe am 02.02.2011, 9:25 Uhr |
FALSCH
das kindergeld ist für die Eltern, die für ihr Kind finanziell AUFKOMMEN
und da er den UNTEWRHALT zahlt, kommt er damit ja AUCH für das Kind auf, und DESHALB steht ihm das halbe Kindergeld zu. hat NICHTS zu tun mit dem Umgang.
Wer Unterhalt zahlt, kriegt das halbe Kindergeld, fertig
das ist übrigens dann schon vom titel abgezogen, also der Titel beläuft sich immer auf die VOLLSTÄNDIGE SUMME, die du erhalten musst. Nicht davon NOCHMAL abziehen.
nur bei der Düsseldorfer Tabelle muss man es abziehen...
Umgang hat damit NICHTS zu tun (wer hat denn so einen blödsinn erzählt?)
- Detailfrage Unterhalt - Anrechnung halbes Kindergeld - yola 02.02.11, 9:21
- FALSCH - Keksraupe 02.02.11, 9:25
- Re: FALSCH - HappyJule 02.02.11, 10:11
- happyjule, das bekommt man nicht überwiesen - Keksraupe 02.02.11, 10:13
- ah ok.....! - HappyJule 02.02.11, 10:17
- happyjule, das bekommt man nicht überwiesen - Keksraupe 02.02.11, 10:13
- Re: FALSCH - HappyJule 02.02.11, 10:11
- FALSCH - Keksraupe 02.02.11, 9:25
Mutter-Kind-Kur
Vollkommen ot: Duales oder "richtiges" Studium?
Zingst mit Auto oder Bahn?
Frage zum Unterhalt
Nicht AE sondern Arbeits Frage . Ur-Lang wie ich finde , Sorry
Grad überkommt es mich wieder :(
Mal ne Umfrage: an die arbeintenden
Mir ist schlecht....
Geburtstag "überlebt" und ein Danke!!!