Geschrieben von Sternenschnuppe am 24.09.2017, 23:14 Uhr |
Es ist unrealistisch diesen Eingriff in zwei Etappen zu machen
Dann könnte jeder von Euch mal mit.
Ja, er hat das Recht mitzukommen wenn es kein Untersuchngstermin ist, wo er eine Woche später noch einmal zu einem anderen Arzt gehen kann für eine zweite Meinung.
Du blockst, er zickt, die Spirale dreht sich immer weiter.
Vielleicht die Chance da mal auf das zu kommen was ihr seid.
Gemeinsam Eltern.
Offenbar kümmert er sich ums Kind, holt es regelmäßig, Euer Kind wird sehr davon profitieren Euch beide an der Seite zu haben.
Rechtlich ebenso eindeutig.
- Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche? - Taya 24.09.17, 16:12
- Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche? - Möhrchen 24.09.17, 17:22
- Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche? - Limayaya 24.09.17, 17:58
- Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche? - mf4 24.09.17, 19:33
- Es ist unrealistisch diesen Eingriff in zwei Etappen zu machen - Sternenschnuppe 24.09.17, 23:14
- Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche? - nociolla 25.09.17, 7:58
- Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche? - Taya 25.09.17, 16:37
- Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche? - desireekk 25.09.17, 16:37
- Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche? - Stuff84 29.09.17, 11:50
- Re: Hat der KV das Recht auf gemeinsame Arztbesuche? - Patti1977 30.09.17, 19:12
Kind und Nebenjob...
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Hier auch UHV positiv und an Sue...
Schon wieder macht sich mein Ex grosse Sorgen um das Kind
Nun auch wieder Allein!Umgang Kind????
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