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Geschrieben von nane973 am 09.10.2004, 20:45 Uhr

Einstweilige Anordnung wg. Aufenthalt Kinder

Hallo zusammen,

bis jetzt habe ich meist nur Fragen etc. gestellt, die meine Probleme zu meinem Ex betreffen. Jetzt habe ich aber etwas was mich und meinen Freund betrifft. Ich kann hier nicht die ganze Geschichte darstellen, beschränke mich auf die letzte Woche.

Die Beziehung von meinem Freund zu seiner Ex war von Anfang an beidseitig sehr haarsträubend. Die Kids meines Freundes wollten von Anfang an zu ihrem Vater. Immer wieder wurde der Kontakt boykottiert. Die Kinder waren starkem Druck ausgeliefert. Die älteste Tochter ist von der Mutter als Säugling mit in die Ehe gebracht worden. Diese wurde des öfteren mit handgreiflichen Übergriffen traktiert. Letztes Jahr haben wir zwei der Kids an einem "nicht-"Besuchswochende von Nachbarn abgeholt, weil es Schläge gab. Jugendamt war eingeschaltet. Die Tochter bekam die Info, das sie zu einer Pflegefamilie müßte, wenn die Mama nochmal haut. Der Anwalt gab meinem Freund immer "Ratschläge" wie: Ja, ja, da kümmere ich mich drum. Polizei nicht zuständig.
Jetzt wurde der Anwalt gewechselt. Am Montag (Telefonkontakttag wird wärend des Telefonats die jüngste leibl. Tochter traktiert, wärend des Telefonats mit dem leibl. Sohn, der Stecker gezogen. Anschließende Versuche dort wieder einen zu erreichen scheitern. Anwalt angerufen, Polizei informiert (können nichts machen). Nächsten Tag Anwalttermin, anschließend Anzeige wegen Körperverletzung, Tag später eidesstattlicher Versicherung mehrerer Vorfälle. Hinterlegung eines Briefes der nicht leibl. Tochter und einer noch vorhandenen sms auf dem Handy. Abends Anruf bei den Kids (Mittwoch Anruftermin), wo trotz Anwesenheit das Telefon nicht abgenommen wurde, weil wieder mal der Stecker raus gezogen wurde. Donnerstag Anruf vom Anwalt: Richter hat ohne Anhörung der Mutter eine einstweilige Anordnung rausgegeben, das die Kinder dem Vater zu übergeben sind. Zustellung erfolgt heute, damit am Freitag (gestern) die Kinder reinbungslos zum Besuchswochenende übergeben werden. Dies ist somit gestern geschehn. Da keine Kommunikation zwischen beiden Elternteilen zustande kommt, hat die Mutter eine Tasche mit Klamotten für die erste Ferienwoche gepackt. Damit wußten wir, das sie nicht damit einverstanden ist, die Kinder in der zweiten Woche zum Vater zu lassen.

So, nun sind die Kids bei ihrem Vater... Wie geht es jetzt weiter??? Beide leibl. Kinder möchten bei ihm bleiben. Hat schon mal jemand Erfahrung damit gemacht??? Die Kids sind 7 und 10 Jahre alt...


Alles ein wenig, wie soll ich sagen "unheimlich". Ich fühle mich wie die Ruhe vorm Sturm...

LG
Nane

 
1 Antwort:

Re: Einstweilige Anordnung wg. Aufenthalt Kinder

Antwort von Stephie und Mina am 11.10.2004, 13:33 Uhr

Ich kenn mich da leider auch nicht aus, wenn Ihr aber dauernd Kontakt mit dem Anwalt habt, muss der Euch das doch sagen koennen.
Ich glaube mit 10 Jahren wird das aeltere Kind zumindest angehoert, das Kleienre wohl nicht.
Aber wenn ein Verdacht auf Misshandlung besteht, dann muesst Ihr das Jugendamt einschalten, die helfen doch bestimmt sofort in dem Fall.
Er hat doch eine Woche Zeit, oder irre ich mich da??
LG

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