Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von MarBi am 14.08.2012, 22:34 Uhr

Einschreibebrief an 4jährigen... hmmmm...

Hallo zusammen,

gestern kam ein Einschreiben vom Vater, ans Kind adressiert. Inhalt:
Ein Brief mit Belanglosigkeiten, die wohl kaum für einen 4jährigen bestimmt sein können, Beleidigungen und Beschimpfungen meiner Person, der Info, dass er im Geld schwimmt, Führerschein macht, Auto gekauft hat, dass seine jetzt etwa 3 Monate alte Tochter bereits zwei Ferienwohnungen besitzt und er mit seiner Familie nach Ausbau etwa 200 qm Wohnfläche haben wird. Außerdem war eine Kopie der Geburtsurkunde des neuen Kindes drin und die Vaterschaftsanerkennung. Und die Kopie eines Schreibens seiner Lebensversicherung, die ihm kürzlich 3000 Euro ausgezahlt hat (mit dem Hinweis, dass er davon Auto und Führerschein bezahlt hat).
Er schrieb noch, dass er leider leider nicht mehr als 1000 Euro verdienen kann und der Junge sich weiterhin seinen Unterhalt vom Staat holen muss.

Was haltet ihr davon? - Eine Freundin, der ich den Kram gezeigt habe, meinte, das müsse einen Grund haben. Vermutlich hätte ihm sein Anwalt dazu geraten, das alles per Einschreiben zu schicken, und da müsse es einen Haken geben.

Ich selbst vermute eher, dass er in seinem Dauersuff nicht kapiert hat, dass er sich selbst damit in Schwierigkeiten bringt und dass er den Unsinn als Einschreiben verschickt hat, um jemanden mit seiner engagierten Vaterschaft zu beeindrucken. (Er hat sich seit über 2 Jahren geweigert, so nüchtern zu werden, dass zumindest ein begleiteter Umgang machbar wäre und bestreitet weiter jedes Alkoholproblem, obwohl er es weder zur Scheidung noch zum Sorgerechtstermin geschafft hat, ohne atemlähmende Fahne zu erscheinen.)

Fällt jemandem dazu was ein?

Liebe Grüße,

MarBi

 
14 Antworten:

Re: Einschreibebrief an 4jährigen... hmmmm...

Antwort von fsw am 14.08.2012, 23:39 Uhr

hmmm..auf jeden Fall gut aufheben als Beweismittel!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Einschreibebrief an 4jährigen... hmmmm...

Antwort von mf4 am 15.08.2012, 0:17 Uhr

Was isn das für ein Typ?
Das Baby hat schon Wohneigentum aber Papa kann sich nur den Führerschein leisten, weil er die Kohle von der Versicherung bekommen hat. Auto + Führerschein für 3000€ da ist der Wagen wohl auch eher keine prunkvolle Kutsche.
Der war doch sicher voll als er das alles träumte

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Einschreibebrief an 4jährigen... hmmmm...

Antwort von ursel66 am 15.08.2012, 8:33 Uhr

Naja,
bei Unterhalt vom Staat würde dieses Schreiben sicherlich den SB interessieren?
Auf jeden Fall gut aufheben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Einschreibebrief an 4jährigen... hmmmm...

Antwort von Helena83 am 15.08.2012, 8:39 Uhr

muhahahaha, sorry, ist sicher für dich nicht witzig für dich, aber ich habe haargenau meinen Ex wiedererkannt. Ohne Mist! Der schrieb mir auch, er habe einen Nuewagen gekauft und sich im Auslang 4 Wohnungen gekauft und sich noch weitere Immobilien kaufen will. Mehr als 1000 Euro will er aber nicht verdienen, denn dann müsse er Unterhalt zahlen und das passt in seine Lebensplanung nicht rein. Ich werde das alles zu meiner Anwältin tragen, wir haben demnächst Gercihtstermin wegen Kindesunterhalt. Mal sehen was er zu sagen hat dazu

Dein Ex ist genauso ein Träumer wie meiner, vielleicht sind die verwandt. Krank sind die beiden jedenfalls. Nur dass meiner überhaupt keinen Alkohol trinkt. Fragt sich wer dööfer ist von den beiden.

Hebs auf jeden Fall gut auf, für alle Fälle.

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Einschreibebrief an 4jährigen... hmmmm...

Antwort von susafi am 15.08.2012, 9:09 Uhr

Hö? Also schriftliche Beleidigungen sind immer gut als Beweismittel wenn es mal um das Sorgerecht gehen sollte (also gut aufgewahren)... die restlichen Infos würde ich ans JA weiterleiten... wieso sollte sich dein Sohn den Unterhalt vom Staat holen, wenn er doch in Geld schwimmt??? Das riecht nach Betrug und einer Klage...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich wünsche Dir nur eines...

Antwort von Ralph am 15.08.2012, 11:37 Uhr

... daß diese Massenhaften Immobilien auch wirklich existieren und ER sie bezahlt hat.

Dann schwimmt nämlich noch jemand im Geld, nämlich Dein Kind. Sollte dies der Fall sein, riecht das Ganze nach Rückabwicklung und gute Aussichten auf fetten Unterhalt für die nächsten 20 Jahre.

Ich befürchte allerdings, daß er Dir da eher einen Bären aufgebunden hat, damit Du schön die Ämter beschäftigest und er irgendwann aussagt, daß er beim Aufsetzen des briefes leider leider etwas zu tief ins Gals geschaut habe und die zahlreichen ETW Luftschlösser sind.

Hilft nur eines: Durch die Ämter nachprüfen lassen, und zwar pronto. Außerdem Strafanzeige stellen.

Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Näh, das ist doch alles sicher nicht SEIN Geld (wenn da überhaupt was dran ist), aber

Antwort von FrauKrause am 15.08.2012, 11:49 Uhr

er will Dir zeigen, dass er die Dinge NUTZEN kann und wie TOLL es ihm doch geht (gähn). Gehört sicher alles der KM seines neuen Kindes, die haftet ja nicht für seinen/deinen Kindesunterhalt, es sei denn, sie heiraten. Ansonsten hast Du schlechte Karten und solltest Dir ein dickes Fell zulegen. Wenn Du ihn das nächste Mal siehst, einfach mal süffisant grinsen und ansonsten den Quatsch ignorieren.

Ich würde mal beim JA nachfragen, ob sie ihn überhaupt in der letzten Zeit mal zur Auskunft seiner persönlichen Verhältnisse/Einkommensverhältnisse befragt haben bzw. Nachweise verlangt haben.

Das wars dann auch schon.

LG fk

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Frau Krause, nun nehmen Sie mir/ihr doch nicht gleich die ganze Hoffnung!!! :-)))

Antwort von Ralph am 15.08.2012, 11:54 Uhr

Hallo,

mag sein, daß Du recht hast, und er sie nur ärgern möchte. Aber dieser Brief eignet sich wunderbar, den Ball billig zurückzuspielen. Wenn sie den Brief an die richtigen Stellen weiterleitet, hat der KV sehr viel mehr Ärger am Hals als sie beim erstmaligen Durchlesen. Ein herrlliches Eigentor... tataaaa...

LG
Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ralph

Antwort von Helena83 am 15.08.2012, 14:12 Uhr

Strafanzeige wofür?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Weil er mutwillig Unterhalt unterschlagen würde...

Antwort von Ralph am 15.08.2012, 14:59 Uhr

In Deutschland ist es mittlerweile strafbar, wenn man seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, obwohl man es könnte. Muß jetzt weg und habe keine Zeit, die §§ aus dem Strafgesetzbuch rauszusuchen. Aber so ist es.

LG
Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weil er mutwillig Unterhalt unterschlagen würde...

Antwort von shinead am 15.08.2012, 16:09 Uhr

Und wahrscheinlich hätte er die 3000 Euro von der Versicherung zumindest teilweise für Rückerstattung von UVG nutzen müssen...
Oder von diesen 3000 Euro ein paar Monate Unterhalt zahlen müssen...

Wenn er gerne trinkt, hat er wahrscheinlich nicht lange Spaß an seinem Auto und an seinem Führerschein...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

die Realität ist anders

Antwort von mf4 am 15.08.2012, 19:05 Uhr

Mein Ex hat eine Strafanzeige bekommen, weil er über 5 Jahre zahlungsfähig war aber keinen UH zahlte.
Es gab auch eine Verhandlung...
in der sie 15.000€ ca., die er dem Amt schuldet aus all den Jahren völlig unter den Tisch fielen und den Unterhalt für die Kinder, den ich demnächst angeblich auf dem Konto glaube ich auch erst, wenn er auf dem Auszug zu sehen ist.
Es ist bekannt, dass hunderte € im Monat in seinen Neuwagen-Kredit fließen (das Auto braucht er nicht für den Job, denn er arbeitet 5min von zu hause).
Inzwischen versucht er mit einen Kuh-Handel anzubieten...
ich soll auf einen Teil des UH verzichten, weil er sich sonst nicht mehr in der Lage sieht die Kinder zum Umgang zu sich zu nehmen und zu versorgen. Da mir bzw. den Kindern der UH komplett angerechnet wird habe ich davon nichts... wahrscheinlich nur noch mehr Ärger, denn bei Geld hörts dann eben doch auf.

Ich glaube nicht mehr an Gerechtigkeit seit ich gesehen habe wie sich der Richter von ihm hat beschwatzen lassen... mit Versprechungen, die er nie und nimmer halten wird. Das Amt war Kläger, es ging um das Geld, was er ihnen seit über 5 Jahren schuldet... das Urteil welches gesprochen wurde:
er soll ab jetzt Kindes-UH an die Kindsmutter zahlen (und ihm wurden 100€ mehr auferlegt)... der Kläger ging ohne jeden Cent der Rückforderung aus dem Gerichtssaal.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weil er mutwillig Unterhalt unterschlagen würde...

Antwort von Boots2012 am 15.08.2012, 19:53 Uhr

Nennt sich das nicht "Unterhaltspflichtverletzung"?

Die Vorschrift des § 170 StGB lautet wörtlich:
(1) Wer sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, sodass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist, oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke für eure Antworten!!!

Antwort von MarBi am 16.08.2012, 23:34 Uhr

Mann, bin ich froh, dass meine Einschätzung hier geteilt wird.
Meine Freundin, die meinte, es müsse einen Grund für das Einschreiben geben, glaubt ernsthaft, er könne mit dem Erwerb des Führerscheins beweisen, dass er nicht saufen würde. Meines Wissens wird aber kein Blutalkohol getestet, bevor die praktische Prüfung losgeht - oder seh ich das falsch? (Ich hab sowas nie gemacht und folglich keinen Schimmer)
Ich hab mit dem zuständigen JA-Mitarbeiter telefoniert, der will sich erst mal mit einem Richter absprechen, was in diesem Fall rechtlich zu machen ist, und nächste Woche machen wir einen Termin ab, wann er sich alle Beweise für totalen Wohlstand fotokopieren kann. Der JA-Mann glaubt zwar auch nicht dran, dass letztlich wirklich was zu holen ist - aber wenn ihn die finanziellen Dinge genug beschäftigen und seine "Verlobte" ihm die Hölle heiß macht, hört er vielleicht mit dem Mist auf...

Das alleinige Sorgerecht hab ich ja nun schon allein dadurch bekommen, dass er bei der SR-Verhandlung stockbesoffen aufgetaucht ist...

Nochmal vielen Dank an alle,
LG,

MarBi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.