Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 24.11.2018, 2:24 Uhr

@ Désirée

Du musst schon in Verzug setzen.

Du dazu braucht es MINDESTENS eine qualifizierte Mahnung: Angemessene Fristsetzung mit genauem Datum.

Aber auch wenn Du sagst weiter unten dass Du keinen Titel hast:
Bei / im Rahmen der Scheidung wurde kein Unterhalt festgelegt?

LG

D

 
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