Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ursel66 am 08.12.2009, 18:04 Uhr

Du hast jetzt kein Geld....

... hat da Ralph nicht den Tipp gegeben, mit einer einweiligen Verfügung????
Ich würde - wenn die Postsendung morgen früh da ist - zum Jugendamt und um Auszahlung bitten. Wenn dies verweigert wird, bitte dies schriftlich zu begründen. Damit dann weiter direkt zum Gericht. Vielleicht hilft dies ?!
Bei uns in Köln - sicher auch in München - gibt es diese direkte Rechtshilfe (weiß nicht, wie das genau heißt), aber die haben direkte Kontakte zu Richtern. Nimm den gesamten Schriftverkehr mit und .....
Liebe Grüße
Ursel

 
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