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Geschrieben von Dreierbande am 07.12.2009, 20:28 Uhr

Unterhaltsklage versus kleines Stückchen Papier...

Nun steht sie an die Unterhaltsklage, nen Anwaltstermin habe ich.
Ex argumentiert aber wie folgt:

Eine Unterhaltserhöhung lehne ich ab, da Frau XY im Juni2001 unterschrieben hat, keine Unterhaltserhöhung zu beantragen....

Hallo? Das ist 8 Jahre her und ja, ich hab ihm das damals auf ein kleines Stück Papier unterschrieben, weil ihm das wichtig war für keine Ahnung mehr was, ich habe mich damals auf den titulierten Betrag bezogen. Dieser wurde damals errechnet, nachdem der eheliche Kredit abgezogen war, soweit so gut.
Aber der eheliche Kredit ist ein halbes Jahr später gekündigt worden, weil Ex den gar nicht mehr bezahlt hat (die Bank wollte dann das Geld von mir, Folge: meine Inso), dann zahlte Ex mehrere Jahre keinen Cent Unterhalt für die Kids.
Und nun kommt der plötzlich an, wir hätten eine schriftliche Abmachung, daß ich keine Unterhaltserhöhung beantragen werde, der hat sie doch wohl nicht mehr alle, der hat sich doch an nichts gehalten und nun will der mich mit dem Papierfetzen festnageln?

Verdienen tut er ausreichend.

Also wenn der vor Gericht damit durchkommt, dann freß ich den Fetzen Papier!

 
2 Antworten:

Re: Unterhaltsklage versus kleines Stückchen Papier...

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 07.12.2009, 20:38 Uhr

Er kann von dir unterschrieben haben, was er will und du kannst unterschrieben haben was auch immer - der KINDESunterhalt steht dem Kind zu. Ergo kann die Mutter nicht *rechtlich bindend* darauf verzichten.

Ich denke, das Stück Papier ist hinfällig!

LG
S

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Re: Unterhaltsklage versus kleines Stückchen Papier...

Antwort von naine am 07.12.2009, 20:40 Uhr

ich meine, mal gelesen zu haben, das Du gar nicht auf Unterhalt oder Erhöhungen verzichten darfst, weil das Geld für die Kinder ist...bin mir auber auch nicht sicher!

LG Nadine

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