Geschrieben von shinead am 09.07.2013, 8:47 Uhr |
Der Anfang ist getan ...
>>Aber : wie kann es sein , das nicht das ganze Gehalt ,also alles was mein Ex verdient , zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird ?
M.E. irrt da Deine SB. Bei minderjährigen Unterhaltsempfängern gibt es kein überobligatorisches Einkommen. Bitte hake hier noch einmal telefonisch nach und verweise ggf. auf den unten stehenden Link.
Bei volljährigen Unterhaltsempfängern würde der Nebenjob tatsächlich nicht angerechnet.
Hier ein Link zu einer anwaltlichen Stellungnahme:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Berechnung-Kindesunterhalt-__f133565.html
>>Dann : Warum geb ich meiner Tochter immer essen und trinken zum Umgang mit , wenn er doch 92 Euro vom Kindergeld vom Unterhalt abgezogen bekommt ,also diese eigentlich zum Umgang verwenden müsste ?
Das kannst Du nur selbst beantworten. Dazu bist Du nicht verpflichtet.
- Der Anfang ist getan ... - MeinSternchen 09.07.13, 8:09
- Re: Der Anfang ist getan ... - shinead 09.07.13, 8:47
- Re: Der Anfang ist getan ... - bobfahrer 09.07.13, 12:44
Endlich ist es vorbei...
Und da fiel ich auch mal aus allen Wolken
Ist ja schön, dass er sich mal wieder kümmert
Unterhalt - Vater betreut und zahlt
Wäscheproblem - Urlaub
Weiß nicht mehr weiter ... Bitte um Hilfe...!!!Trennung/Scheidung??
Wenn ich es jetzt durchziehe - Wo muss ich hin?
Erster Geburtstag
Happy Birthday liebe Groschi!!!!!!!!!!!!!!!!!