Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 09.07.2013, 8:47 Uhr

Der Anfang ist getan ...

>>Aber : wie kann es sein , das nicht das ganze Gehalt ,also alles was mein Ex verdient , zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird ?

M.E. irrt da Deine SB. Bei minderjährigen Unterhaltsempfängern gibt es kein überobligatorisches Einkommen. Bitte hake hier noch einmal telefonisch nach und verweise ggf. auf den unten stehenden Link.
Bei volljährigen Unterhaltsempfängern würde der Nebenjob tatsächlich nicht angerechnet.

Hier ein Link zu einer anwaltlichen Stellungnahme:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Berechnung-Kindesunterhalt-__f133565.html


>>Dann : Warum geb ich meiner Tochter immer essen und trinken zum Umgang mit , wenn er doch 92 Euro vom Kindergeld vom Unterhalt abgezogen bekommt ,also diese eigentlich zum Umgang verwenden müsste ?

Das kannst Du nur selbst beantworten. Dazu bist Du nicht verpflichtet.

 
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