Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 24.09.2009, 13:48 Uhr

Denkfehler, aber dennoch kein Grund...

Hallo,

wieso muß das irgendwo stehen? Das sind ggf. Deine ureigenen Interessen, die Du nicht verfolgt hast. Wer Unterhalt nicht prüfen läßt, handelt insofern grob fahrlässig. Hinterher dann das Fehlende bei von Allgemeinheit einzufordern, ist daher zumindest fragwürdig. Das ist das eine.

Nun hat aber in Deinem Fall die Arge (ich vermute die UH-Abteilung) vor einem Jahr festgestellt, daß Dein Ex nicht unterhaltsfähig ist. Offenbar hast Du darüber auch Unterlagen.
Ich würde mit dem Scheidungsurteil und dem Beleg, daß Dein Ex vor einem Jahr nicht unterhaltsfähig war, zum Unterhaltssachgebiet gehen und das ein für allemal klären. In der Konstellation, die Du schilderst, dürfte kein Grund für eine Leistungseinstellung vorhanden sein. Das UH-Sachgebiet hat durch sein Tätigwerden im Grunde die Überwachung der Unterhaltsfähigkeit Deines Ex an sich gezogen.
Sollte es zu einer Leistungseinstellung kommen, solltest Du beim Amt vorbeischauen und auf sofortige Zahlung pochen. Bringt das nichts, beantrage sofort persönlich beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung.

Das sind die Hilfsmittel, die Dir zur Verfügung stehen. Zuerst würde ich aber, wie gesagt, beim UH-Sachgebiet auftauchen und anschließend abwarten, ob es tatsächlich zu einer Leistungseinstellung kommt.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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