Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Globus am 22.06.2004, 13:04 Uhr

Dein Revier - sein Revier.

Hallo Ally!
Lieben Dank für Dein Statement! Ich weiß ja, daß Du recht hast aber mir fällt diese Art von Härte oft sehr schwer! Ich habe den Vater am Sonntag abend nicht mehr in die Wohnung gelassen, sondern ganz freundlich gesagt, daß ich das nicht mehr möchte! Tja, was meinst Du, was ich mir da wieder alles anhören mußte!!! Ich habe auf seine Gemeinheiten nicht mehr geantwortet (ist auch schon ein Fortschritt für mich) aber der Kleine hat natürlich alles mitbekommen und die Dysharmonie zwischen Mama und Papa gespürt und geweint! Fazit - ICH habe wieder ein furchtbar schlechtes Gewissen! Heute am frühen abend kommt er wieder und ich hatte ihn schon freundlich gebeten, mit dem Zwerg für ein Stündchen rauszugehen - bin mal gespannt, was passiert!
Meine eigentliche Frage aber ist - darf ich das, rein rechtlich überhaubt so handhaben?? Nicht, daß ich eine Klage wegen Erschwerung des Umgangrechts bekomme!!! Habe ich das Recht ihn nicht in meine Wohnung zu lassen???
Fragen über Fragen - ich fürchte mir wird ein Anwalt nicht erspart bleiben!

Wünsche allen zusammen noch einen schönen Tag!

 
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