Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 12.07.2022, 16:35 Uhr

das kommt einfach auch darauf an, für was du den Status brauchst....

...so bist du jetzt ja AE, da du dein Kind in aller Regel eben alleine erziehst. Nur weil der Vater Sorgerecht hat, wird er sich ja wohl nicht in deinen Alltag "einmischen"....

Fürs Finanzamt und die berühmt-berüchtigte Steuerklasse 2 darfst du zwar im Haus deiner Eltern wohnen, sogar gänzlich ohne ihnen Miete bezahlen zu müssen. Aber: es muss ein eigener Hausstand sein, sprich: eigene (komplette) Wohnung mit Küche und Bad/WC....

Kinderzuschlag, Wohngeld ect. ect. hat wieder andere "Mindestkriterien" und vieles ist auch einfach Ermessensspielraum des Sachbearbeiters. So kann sein, dass man z. B. in einem KiGa/Krippe bereits zu den "Härtefällen" gehört, für die bevorzugte Platzvergabe gilt, ein andere KiGa dagegen beurteilt die Tatsache, dass du mit deinen Eltern wohnst so, dass du ja jederzeit einen Babysitter hast (demzufolge kein Härtefall)...usw.

 
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