Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lilliblue am 01.07.2008, 20:55 Uhr

Das Gespräch mit meinem Chef...

So, heute habe ich mich mit meinem Chef getroffen, auf ne Apfelschorle und Wurstsalat :-). Erst so bla bla, bis wir dann auf das eigentliche Thema kamen. Wie schaut es aus,nach meiner Elternzeit.
Er erzählte das er von oben den "Befehl" hat, 3 Leute zu entlassen. 1 ist schon freiwillig in eine andere Abteilung, 1 ist gegangen, mehr oder weniger freiwillig, tja und eine fehlt jetzt noch... er meinte und jetzt kommst du und sagst, das du keine 40 Stunden arbeiten kannst, bzw. überhaupt wieder kommen willst :-).
Naja, das Ende vom Lied war dann, das ich sagte, er soll mit der Chefin reden.. er meinte, das er mal anfragt, wie es mit einer Abfindung ausschaut.
Er hat einfach keine Arbeit momentan für mich, also wird auch nicht besser. Außer es wird jemand schwanger :-)
Naja, ich habe mir das schon fast gedacht, Abfindung schön und gut, aber nen Job habe ich keinen mehr... hmm, muß jetzt abwarten..

Sagt mal, wo kann ich mich denn vorab schon mal erkundigen, wie das dann abläuft, wieviel ich bekommen müsste/würde.

Tja, ich werde mich so schnell wie möglich nach meinem EDV-Lehrgang an die Bewerbungen machen, denn das ist mir zu unsicher und dann steh ich da wie doof, ohne Job... und ich willlllll kein ALG mehr !!!!!!!!!!!!!!!!
Dann geh ich lieber putzen..

Susi

 
20 Antworten:

Re: Das Gespräch mit meinem Chef...

Antwort von Carina+Eve am 01.07.2008, 22:06 Uhr

hallo

wie lang warst du bei der firma,was hast du ca verdient?
ich hab damals 3 jahre bei meiner firma gearbeitet und hab 3 halbe monatsgehälter bekommen.
das ist normalerweise standart halbes monatsgehalt pro beschäftigungsjahr.
gruß carina

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Re: Das Gespräch mit meinem Chef...

Antwort von lilliblue am 01.07.2008, 22:10 Uhr

Ich bin seit 15 Jahren + 3 Jahre Elternzeit dort... also schon ein bisserl...

Ich müsste es ja dann versteuern, wenn es über 8000 Euro?? geht...

Susi

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Re: Das Gespräch mit meinem Chef...

Antwort von vallie am 01.07.2008, 22:14 Uhr

das tut mir wirklich leid für dich!!

eine abfindung ist aber kein almosen, sonder eine dir zustehende leistung!


sicher mußt du versteuern.....

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Re: Das Gespräch mit meinem Chef...

Antwort von Carina+Eve am 01.07.2008, 22:22 Uhr

die mußt du so oder so versteuern hab 3000 bekommen und mußte sie auch versteuern.

gruß carina

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Re: Das Gespräch mit meinem Chef...

Antwort von lilliblue am 01.07.2008, 22:34 Uhr

Irgendwie ist mir das noch nicht so bewusst, das ich vielleicht keinen Job mehr habe. Ich warte jetzt erst mal ab, was die Oberchefin sagt..


Susi

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Re: Das Gespräch mit meinem Chef...

Antwort von Möhrchen am 01.07.2008, 22:37 Uhr

Ach Mensch, Susi,

echt kein guter Tag hier heute...

das tut mir leid! Ich dachte, er will Dir schonend beibringen, daß Du die Post machen sollst o.ä. :-((

Aber auf dem Absprung warst Du doch eh schon - oder?? Ist vielleicht ein Zeichen...hast ja noch ein bißchen Zeit, zu suchen...

lg heike

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Ih würde auch erstmal abwarten...

Antwort von Ralph am 01.07.2008, 22:58 Uhr

Hallo Susi,

kämpfe um Deinen Job, insbesondere weil Du schon so lange in diesem Laden bist.
Dann mußt Du beachten, daß Du die ersten 3 Monate kein ALG I bekommen wirst, wenn Ihr Euch per Aufhebungsvertrag im gegenseitigem Einvernehmen trennt. Bei 9 Monatsgehältern Abfindung hast Du außerdem ein stattliches Vermögen, das mit ziemlicher Sicherheit weit über den Vermögensfreibetrag für HartzIV liegen dürfte. Ergo würde Dir erstmal auch kein ALG II zustehen.

Deshalb sollte der Aufhebungsvertrag wirklich nur die allerletzte Option sein, wenn eine Kündigung eh nicht mehr zu verhindern wäre.

Ich wünsche Dir wirklich, daß Du Deinen Job behalten kannst!

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Sicher kein ALG1....????

Antwort von Judith31 am 02.07.2008, 8:01 Uhr

Ich denke schon, daß es Möglichkeiten gibt, gleich ALG1 zu bekommen ohne Sperrfrist. Oder? Es gibt Möglichkeiten es doch genauer zu begründen wieso weshalb... Ich mußte vor zwei Jahren kündigen, von heute auf morgen. Da mein Ex Mann damals meine zwei Kids von heute auf morgen nicht mehr betreuen wollte ( andere Geschichte ) auch mir wurde damals gesagt, wenn ich selbst kündige ich nie und nimmer gleich ALG1 bekomme. Setzte dann ein Schreiben auf... und ich bekam ohne Probleme und ohne dreimonatige Sperrfrist ALG1. Ich denke auch bei Susi müßte es doch da Mittel und Wege geben.... LG

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Re: Ih würde auch erstmal abwarten...

Antwort von Port am 02.07.2008, 9:34 Uhr

Hallo Susi,

was die Sperre für ALG 1 betrifft muß ich Ralph widersprechen. Wenn Du aus betrieblichen Gründen gekündigt wirst, erhältst Du keine Sperre (außer die Abfindung überschreitet einen bestimmten Betrag). Unter bestimmten Voraussetzungen auch dann nicht, wenn Du einen Aufhebunsvertrag im gegenseitigen Einverständnis unterschreibst (hatte ich selber mal).

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, befrage Deinen Anwalt, wie genau so ein Aufhebungsvertrag formuliert sein muß. Falls nicht, würde ich mich beim Arbeitsamt direkt erkundigen.

Die Höhe der Abfindung ist allerdings auch ausschlaggebend. Wenn sie einen bestimmten Betrag, den ich aktuell nicht weiß, überschreitet, erhältst Du eine "Sperre" vom Arbeitsamt, weil Du dann zunächst einmal von dem leben mußt, was diesen Freibetrag überschreitet.

Grundsätzlich gilt: Dem Arbeitsamt muß glaubhaft gemacht werden, daß Du Deinen Arbeitsplatz nicht leichtfertig aufgegeben hast (dazu zählt z.B. auch eigenes Verschulden bei fristloser, gerechtfertigter Kündung). Aus diesem Grund bin ich damals vor Gericht gegangen, als es bei mir akut war, um deutlich zu machen, daß ich mit der betriebsbedingten Kündigung nicht einverstanden bin. Das war natürlich mehr oder weniger nur eine Formsache, aber das Arbeitsamt war zufrieden.

Liebe Grüße
Sigrid

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Re: Ääääähhh?????

Antwort von horrend am 02.07.2008, 11:16 Uhr

Du bekommst erstmal ALG I, oder sehe ich das falsch? Da geht es niemanden etwas an, was für ein Vermögen Du hast oder welche Abfindung Du erhalten hast. Erst nach einem Jahr könnte Dein Vermögen relevant werden. Bis dahin hast Dus eh verbraucht ;)).

Ich habe auch schonmal eine Abfindung erhalten, die wurde nicht versteuert. Und es waren ein paar tausend EUROS. sollte ich das was falsch gemacht haben? Kann man doch eigentlich gar nicht als AN oder? Dürfte aber inzwischen verjährt sein, *lach

Ich würde nicht freiwillig gehen. Dann bekommst Du auch keine Sperre für ALG 1, es sei denn, Du wirst gemobbt, wenn Du das darstellen kannst, kannst Du die Sperre umgehen.

Dann kann Dir auch nichts passieren und Du hast in der Zwischenzeit Gelegenheit, Dir vielleicht was besseres zu suchen.

Alles Gute für Dich.

Und sieh es als Chance und nicht als Niederlage

LG Ilona

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Re: Ääääähhh?????

Antwort von Suka73 am 02.07.2008, 11:20 Uhr

das ist ja ein käse, tut mir total leid !!! die chefin wird da vielleicht nicht viel zu sagen haben - wenn die "oben" noch nach einer person suchen, die sie entlassen können, kommst du ihnen ja recht gelegen nach drei? jahren elternzeit und dann auch noch einer rückstufung in den arbeitsstunden. sie sind ja nicht mehr wirklich dazu verpflichtet, dich einzustellen - oder? es sei denn, es findet sich noch ein arbeitnehmer, der schlecht arbeitet und abmahnungen hat, den es als erstes erwischt. bei uns ist der grundsatz: kind da - kündigung schlecht.

was die abfindung angeht... davon habe ich keine ahnung aber es geht wohl bei uns um betriebszugehörigkeit in jahren + stellung.

lg sue

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Re: Wenn Ihr über 20 Arbeitnehmer seid, müssen sie eine

Antwort von horrend am 02.07.2008, 11:45 Uhr

Sozialauswahl machen, die dürfen Dir nicht einfach kündigen.

Du bist alleinerziehend?

Ganz schwer für die und teuer.

NICHT FREIWILLIG GEHEN.

LG Ilona

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Re: noch vergessen: wenn ü 20 AN, hast Du Kündigungsschutz....

Antwort von horrend am 02.07.2008, 11:47 Uhr

aber lies bitte nochmal genau nach wegen der Anzahl der Arbeitnehmer, das ändert sich laufend nach oben....

LG Ilona

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@Horrend

Antwort von Port am 02.07.2008, 11:51 Uhr

Ich habe mich evtl. mißverständlich ausgedrückt. Es kommt sehr wohl darauf an, unter welchen Bedingungen die Arbeitsstelle gekündigt wurde. Die Abfindung kann dann tatsächlich zum Teil auf ALG 1 angerechnet werden.

Grüße
Sigrid

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Re: stimmt, das hatte ich vergessen, wusste ich mal....

Antwort von horrend am 02.07.2008, 12:00 Uhr

Aber insgesamt bleibt es ja dann auch dabei. Es ist IMMER besser, wenn man gegangen wird und sich mit Händen und Füßen wehrt.

Man darf eben die Arbeitslosigkeit nicht verursacht haben. Dann kann man auch seine Knete behalten...

LG Ilona

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Wegen versteuern ...

Antwort von Twinmädels am 02.07.2008, 12:23 Uhr

Abfindungen müssten seit 2006 versteuert werden:

http://www.abfindunginfo.de/abfindu3.htm

LG Dani

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Re: Ahso, deshalb konnte ich meine Millionenabfindung noch unversteuert

Antwort von horrend am 02.07.2008, 12:40 Uhr

zu Hause im Strumpf bunkern.....

Schon blöd, die wollen mir hir in dem Büro nämlich auch an den Wagen karren, weil ich halt Mama bin, da kann ich nicht so schön ausgenutzt werden wie alle anderen (arbeitzeittechnisch). Da lohnt sich das Ausharren ja gar nicht mehr für die nächsten Abfindungsmillionen....

Schweinerei...

LG Ilona

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Re: Ih würde auch erstmal abwarten...

Antwort von fenja2003 am 02.07.2008, 13:05 Uhr

Hallo,

das stimmt leider nicht, Ralph.

Wird aus Gründen wie in diesem Fall gekündigt, nämlich da die Kindesbetreuung in VZ nicht gesichert ist, gibt es keine Sperrzeit.

VG

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Re: Wenn es ein größerer Betrieb ist, MUSS er einen Teilzeitplatz zur

Antwort von horrend am 02.07.2008, 13:30 Uhr

Verfügung stellen.

Eine Kündigung gilt auch hier nicht.

Aber vielleicht habe ich ja was verpaßt, und das ist so eine ganz kleine Firma, danach hört es sich aber nicht an....

LG Ilona

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Nicht freiwillig gehen!

Antwort von Cat74 am 02.07.2008, 13:40 Uhr

Hallo Susi,
also erstmal machst Du nichts!
Wann endet Deine Elternzeit? Danach sind sie verpflichtet, Dich zu den alten Bedingungen an genau dem gleichen Platz wieder einzustellen, allerdings können sie Dich eben auch genau an diesem Tag fristgerecht Kündigen, bei Deiner Betriebszugehörigkeit wird das ne Weile dauern! Hierfür muß auch erst ein Sozialplan erstellt werden wenn Du vor (irgendwann in) 2004 eingestellt wurdest schon ab 5 Beschäftigten, ob Du da dann wirklich auf der Abschußliste stehst, bezweifle ich!
Unterschreibe keinen Aufhebungsvertrag, damit verzichtest Du auf alle Deine Ansprüche aus dem Beschäftigungsverhältnis. Wenn's hart auf hart kommt, laß Dich kündigen und geh vors Arbeitsgericht!
Da steigt mir echt der Kamm, die versuchen Dich jetzt elegant loszuwerden, klar, Du willst ja auch weniger Arbeiten, da wird ein bißchen rumgesülzt und das Wort Abfindung fällt so gaaanz zufällig...!
Versuche eine Betreuung zu finden und steig wieder ein, wie vor der Schwangerschaft, ändern kannst Du dann immer noch was!
Gruß von Cat

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