Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 28.11.2014, 13:15 Uhr

@Danyshope

>>Fakt ist, ich hatte dieses Recht nicht.

Natürlich hattest Du es. Du hast nur nicht dafür gekämpft!
Hast Du überhaupt einen Antrag gestellt und damit einen negativen Bescheid erhalten?
Gegen den hättest Du Einspruch einlegen können. Ein Fachanwalt für Sozialrecht hilft dabei (und wird über einen Beratungsschein) für 10 Euro wirklich erschwinglich. Der Richter sitzt nämlich im Zweifel am längeren Hebel!

Wenn Du natürlich Barvermögen hast, dann musst Du das erst aufbrauchen bevor Du H4 bekommst. Das wird aber im Bescheid genau berechnet.

 
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