Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Danyshope am 28.11.2014, 12:52 Uhr

@Danyshope@Shinead

Tja, in dem Falle nutzen die Rechte gar nichts. Weil die beim Amt deutlich am längeren Hebel sitzen. Besondere Rahmenbedingungen vor Ort. Wöre aber müssig das jetzt so zu erklären.

Fakt ist, ich hatte dieses Recht nicht. Wäre ich aber zum Zeitpunkt der Geburt arbeitslos gewesen, hätte ich anstandslos Hartz4 bekommen. Dem entsprechend sage ich ganz klar, es wird definitiv nach zweierlei Recht gemessen - und das kann es nicht sein.

 
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