Geschrieben von ankee83 am 23.11.2014, 17:40 Uhr |
Kindesvater Rechte und Pflichten
Ich habe foldenen Sachverhalt.
Alleinerziehend, alleiniges Sorgerecht. Lebe mit dem Kind von Anfang an allein, 1 Jahr haben wir mit dem KV zusammen gelebt. Seit 5 Jahren jedoch nicht mehr. KV hat seit neuestem eine Freundin (nix neues) aber diese hat er nun unserem Kind vorgestellt, da diese wohl jetzt sehr oft dabei ist, wenn er das Kind bei ihm hat.
Folgende Fragen stellen sich mir nun zur neuen Freundin:
- darf er das Kind mit beliebig viele Partner konfrontieren und auch sein umgangsrecht mit denen ausueben?
- darf er das Kind alleine bei seiner Partnerin lassen?
- darf er die Freundin bei Veranstaltungen in der Schule mitbringen?
- darf sie in die Wohnung (einst unsere) einziehen obwohl ich noch im Vertrag bin?
- darf er dem Kind Mist erzählen, da ich seitdem er diese Freundin habe dauernd mit Kindergarten Fragen konfrontiert werde..
und dann ist da noch die Sache mit dem Unterhalt, er arbeitet offensichtlich schwarz, bezieht hartz 4 und zahlt somit kein Unterhalt, kauft sich aber allein in den letzten monaten ein 2tes auto und läuft mit einer rolex uhr durch die gegend, bestellt sich möbel für 5000e.. wie krass ist das bitte alles..
Vorgeschichte: ich hatte eine einstweilige verfügung gegen den KV, ich habe ihn etliche Male angezeigt wegen körperverletzung, bedrohung und diebstahl.
Das kind hat er nach wie vor sehen können, bis auf einer zeit von ein paar wochen, als schutz und das kind auch nicht zu ihm wollte.
Abgesehen von dem Ganzen ist der Umgang mit ihm sehr schwierig, ich werde laufend beleidigt, bedroht und von ihm einfach nur respektlos behandelt.
Er hält sich auch nich an Abmachungen, wenn wir zum Beispiel ausmachen, dass in den Ferien die 1 Woche das Kind bei mir ist und die 2te Woche bei ihm, bringt er mir das Kind in der 2ten Woche am Mittwoch Abend und sagt, dass er arbeiten muss bis Sonntag und nicht in der Stadt ist.
Was kann ich denn da tun? Natuerlich nehme ich dann mein Kind aber warum darf er das alles? Ich habe ja auch meine Termine und muss auch arbeiten, ausserdem ist er doch als Harz 4 gemeldet, wie muss er dann denn arbeiten?
Freue mich auf hilfreiche Tipps, ich kann diesen Psychoterror nicht mehr mitmachen mit diesem Menschen. Vielen Dank.
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von mf4 am 23.11.2014, 17:58 Uhr
- darf er das Kind mit beliebig viele Partner konfrontieren und auch sein umgangsrecht mit denen ausueben?
Er kann in seiner Umgangszeit Leute um sich haben wie er mag. Wie du auch. Das SR bekommt keine Freundin und wenn sie z.B. auf das Kind aufpasst hat das mit SR nichts zu tun.
- darf er das Kind alleine bei seiner Partnerin lassen?
Wenn das keine Gefahr bedeutet ist das nicht anders, als ob du das Kind zu deiner Schwester oder Freundin geben würdest.
- darf er die Freundin bei Veranstaltungen in der Schule mitbringen?
wenn sie da kein Hausverbot hat... warum nicht
du könntest auch wen mitbringen, den er nicht sehen will
- darf sie in die Wohnung (einst unsere) einziehen obwohl ich noch im Vertrag bin?
Hui... warum zum Geier bist du nach Jahren noch drin im Vertrag?
Du kannst ihm oder ihr doch nicht vorschreiben, wer wo wohnt.
- darf er dem Kind Mist erzählen, da ich seitdem er diese Freundin habe dauernd mit Kindergarten Fragen konfrontiert werde.
Mist erzählen ist Mist... aber keine Straftat.
Er bekommt H4 und bescheißt das Amt... kleiner Tipp ans Amt und es wird sie sicher interessieren.
Wie kann er arbeiten aber H4 bekommen... es gibt auch Leute die arbeiten und H4 bekommen... weißt du denn, dass er schwarz arbeitet? Wo und für wie viel Geld?
Du hast leider gar nichts geschrieben, ob es dem Kind beim Vater gut geht, ob es gern hin geht, bei ihm gut versorgt ist usw.
Er scheint ein A*** zu sein aber Kindeswohlgefährdung habe ich nicht herauslesen können.
Er hat ein Umgangsrecht. Die Pflicht gibt es nicht... er darf den Umgang also vorher beenden.
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von ankee83 am 23.11.2014, 18:03 Uhr
Nein eine Kindeswohlgefährdung ist nicht vorhanden. Er darf also alles aber ich nicht? Er darf das Kind holen und abgeben wann es ihm passt und ich darf das nicht? Das ist ja mal wieder ein tolles Gesetz. Wozu dann ueberhaupt die Umgangsregelung...
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von sterntaler82 am 23.11.2014, 18:05 Uhr
Ich schließe mich mf4 an und frag mich was es dich nach fünf Jahren Trennung noch interessiert wer bei deinem ex wohnt
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von ankee83 am 23.11.2014, 18:06 Uhr
Ich bin noch im Mietvertrag, weil er sonst die Wohnung verloren haette. Als ich kuendigen wollte, hat mir damals der Vermieter gesagt, dass er von 2 Leuten die Sicherheit haben moechte. Und somit haette er sonst den Rauswurf riskiert und ich waere daran schuld! Bis heute ist das nicht anders. Er wohnt allein in einer 140qm Wohnung waehrend ich mit dem Kind in einer 46qm wohne.. (!!) und er bekommt vom Amt 811e. Ich weiss nicht wo er schwarz arbeitet und wieviel er bekommt, da er kuenstler ist.. aber ich weiss dass er definitiv scharz arbeitet, da er selbst zu mir gesagt hat, dass ich selbst schuld bin, wenn ich nicht schwarz arbeite...
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von mf4 am 23.11.2014, 18:07 Uhr
es heißt UngansRECHT und das kann er wahrnehmen, muss aber nicht
und in seiner Umgangszeit kann er Leute um sich haben, die du doof findest
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von ankee83 am 23.11.2014, 18:09 Uhr
Bezueglich der Wohnung interessiert es mich natuerlich, weil ich keine Lust habe, dass die beiden dann da einziehen, ihre Miete nicht bezahlen und ich das am Schluss bezahlen muss, ist doch logisch! Man hat ja auch verpflichtungen, wenn man im Vertrag ist.. ! Und ich kann mir leider gut vorstellen, dass die das machen wuerden und wie soll ich mich da bitte schuetzen? Kaum zu schweigen, dass er dort zimmer unter vermietet und richtig geld damit macht (airbnb)... ! Er zahlt quasi gar keine Miete.. und wohnt umsonst.. ach ich koennte so abkotzen ueber diese dreistigkeiten.. es widert mich an
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von mf4 am 23.11.2014, 18:10 Uhr
Er wohnt auf 140m² allein... denkt das Jobcenter ihr wohnt zusammen mit dem Kind da?... wie geht das, wenn er H4 bekommt
Wie günstig ist denn die Wohnung? 400 Euro warm? Wie soll das sonst gehen?
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von Strudelteigteilchen am 23.11.2014, 18:10 Uhr
Natürlich kannst Du das auch. Geh zum Jugendamt und sag, daß die eine Pflegefamilie für Dein Kind suchen sollen - schon bist Du es los, geht ganz einfach.
Der Unterschied ist nicht, daß Du es nicht DARFST, sondern daß Du es nicht WILLST.
Das mit der Wohnung finde ich bescheuert. Du beklagst, daß er alleine auf 140 qm wohnt - aber Wohnung kündigen ist doof und eine Mitbewohnerin auch. Du liegst im selbstgemachten Bett - jammer nicht.
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von mf4 am 23.11.2014, 18:11 Uhr
DU bist doch selbst Schuld... du bist im Vertrag und zahlt er keine Miete zahlst du sie... sorry, aber das ist dumm.
Untervermietung, Schwarzarbeit... das wird das Jobcenter interessieren. Lass ihnen die Infos zukommen.
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von ankee83 am 23.11.2014, 18:12 Uhr
Ah ja sehr hilfreich.. Danke.
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von mf4 am 23.11.2014, 18:13 Uhr
klingt hart aber ich dachte auch "heil leise", denn ich habe nur Dinge gehört, die du dir selbst eingebrockt hast und dem Kind nichts schlechtes tun
sich über etwas ärgern und des Ex kacke finden ist dein Recht... dafür kann er aber nichts
Ach, und...
Antwort von Strudelteigteilchen am 23.11.2014, 18:16 Uhr
.... wenn der Kerl vom schwarzerarbeiteten Geld die Privatschule zahlt und Ihr gemeinsam den UHV erschleicht würde ich bezüglich der Meldungen an das Amt die Füße gaaaanz still halten.
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von Juleen87 am 23.11.2014, 19:44 Uhr
Also ganz ehrlich würde ich zusehen das du den Vertrag kündigst. Ihr seid so lange getrennt. Ist doch sein Problem dann, er wird ja nicht von heute auf morgen auf der Straße sitzen und das Amt hilft auch. Das waere mir an deiner Stelle viel zu blöd va wenn iwann eine andere mit einzieht. Man muss nicht auf alles Rücksicht nehmen und er wird doch alt genug sein sich darum zu kümmern ...
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von mf4 am 23.11.2014, 19:52 Uhr
Ob eine andere einzieht kann ihr doch schnuppe sein... so lange sie Mitmieter ist haftet sie für Mietschulden und der Herr scheint nicht ganz koscher zu sein.
Er kann doch raus und zu seiner Flamme, seinen Eltern oder einem Freund ziehen oder sich mit seiner Schwarzarbeit ne Villa kaufen... helloooo verstehe gar nicht, warum dem Typen jeder ein schönes Leben bereitet, man ihn Arschloch nennt, man über ihn meckert aber mitmacht, wenn er den Staat bescheißt.
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von Juleen87 am 23.11.2014, 20:52 Uhr
Sehe ich genau so.
War auch so gemeint, dass ich an ihrer Stelle nicht die Verantwortung noch zusätzlich für eine Person tragen würde ( seine Freundin oder wen auch immer).
Aber definitiv raus aus dem Vertrag ohne wenn und aber.
Re: Kindesvater Rechte und Pflichten
Antwort von jackiedesnoo am 26.11.2014, 12:09 Uhr
1. Wuerde der Umgangsreglung vor das Familiengericht geschlossen? oder beim Jugendamt? Oder nur zwischen euch vereinbart.( Beim Gericht kannst du sein Willkuer melden, das jugendamt macht meistens nur " du du du, das war nicht nett")
2. Du hast das Sorgerecht. Nun ja, Du entscheidest letzendlich. ABER er hat auf jeden fall recht auf Umgang, es sei denn das Kindeswohl waere dermassen gefaehrdet. Eine neue Partnerin ist ja nicht unbedingt ein Kindeswohlgefaehrdung,..
3. Erzaehlt er Mist ueber dich, da rein da raus... erst wenn du irgendwas schriftliches hast ( Facebook, Whatsapp u.aenliches) kannst du was unternehmen.
4. Darf er das Kind bei seinen Partnerin lassen? Ja darf er. Er muss letzendlich dafuer sorgen das das Kind nicht allein ist, wenn er der Meinung ist das seine Partnerin kein Gefahr fuers Kind dastellt und die 2 sich gut verstehen, spricht auch nichts dagegen. Du kannst es zwar vor Gericht versuchen das er das nicht darf, aber da muessen auch Gruende vorliegen. zb. Kindeswohl gefaehrdung.
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