Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von desireekk am 06.03.2020, 17:49 Uhr

Danke ihr zwei.

Hallo,

Unterhalt ist lt. gesetzlich geregelt im BGB. Man kann mit §1612 anfangen.

Grundsätzlich ist Unterhalt IM VORAUS zu leisten.

Schau dem Jugendamt genau auf die Finger und lass dann am Ende einen Unterhaltstitel erstellen.

Wenn Du dann so einen Titel hast, kannst Du sofort wenn der Unterhalt nicht pünktlich kommt zum Gerichtsvollzieher marschieren und erholt sich dann das geld vom KV.

Hab ich gemacht als regelmäßig Zuwenig kam.

Wie dir ansonsten schon geschrieben wurde: mache dem Vater klar dass es das Recht des Kindes ist ihn regelmäßig zu sehen, nicht sein Recht 8in der Reihgenfolge steht es nämlich im BGB). Zumal dann, wenn der Freitag schon regelmäßig Papa-Tag war. Mit welchem Recht entzieht er dem Kind den Tag?

LG

D

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.