Geschrieben von desireekk am 06.03.2020, 17:49 Uhr |
Danke ihr zwei.
Hallo,
Unterhalt ist lt. gesetzlich geregelt im BGB. Man kann mit §1612 anfangen.
Grundsätzlich ist Unterhalt IM VORAUS zu leisten.
Schau dem Jugendamt genau auf die Finger und lass dann am Ende einen Unterhaltstitel erstellen.
Wenn Du dann so einen Titel hast, kannst Du sofort wenn der Unterhalt nicht pünktlich kommt zum Gerichtsvollzieher marschieren und erholt sich dann das geld vom KV.
Hab ich gemacht als regelmäßig Zuwenig kam.
Wie dir ansonsten schon geschrieben wurde: mache dem Vater klar dass es das Recht des Kindes ist ihn regelmäßig zu sehen, nicht sein Recht 8in der Reihgenfolge steht es nämlich im BGB). Zumal dann, wenn der Freitag schon regelmäßig Papa-Tag war. Mit welchem Recht entzieht er dem Kind den Tag?
LG
D
- Vater möchte das ich die Kinder hole nach Umgang. - aeule 06.03.20, 12:56
- Re: Vater möchte das ich die Kinder hole nach Umgang. - Cemi 06.03.20, 13:26
- Re: Vater möchte das ich die Kinder hole nach Umgang. - kravallie 06.03.20, 14:17
- Danke ihr zwei. - aeule 06.03.20, 17:01
- Re: Danke ihr zwei. - desireekk 06.03.20, 17:49
- Re: Danke ihr zwei. - pauline-maus 06.03.20, 23:25
- Re: Danke ihr zwei. - spiky73 07.03.20, 7:29
- Re: Danke ihr zwei. - aeule 09.03.20, 11:13
- Re: Danke ihr zwei. - pauline-maus 06.03.20, 23:25
- Re: Danke ihr zwei. - desireekk 06.03.20, 17:49
- Danke ihr zwei. - aeule 06.03.20, 17:01
Psychologisches Gutachten
Medien und Internet
Probleme mit dem Kollegen...
Nach knapp 7 Jahren kämpft der Vater Sorgerecht
WE Regelung der Papazeit
Ergreifendes Interview von einer Alleinerziehende Mutter
Gericht vermeidbar?
AE und auf ein Mal Stress mit dem JA
Quote von Alleinerziehenden