Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Port am 26.11.2008, 20:58 Uhr

danke für eure antworten, aber hatten wir nicht grade mit dem neuen

Hallo,

Schwarzarbeit zählt leider nur, wenn der Gesetzgeber dem Burschen draufkommt und ihn deswegen in die Pflicht nimmt (mit Strafe wegen Steuerhinterziehung, Anrechnung etc.).

"Einmal Arztgattin ...."

Nein, so ist das sicher nicht. Aber nimm mal die Arztgattin, die 20 Jahre lang immer nur hübsch und gefügig sein sollte, nicht gearbeitet hat und inzwischen über 50 ist zu dem Zeitpunkt, wo der Arzt mit seiner Raumpflegerin in die Büsche geht und sich trennt. Was soll die denn machen? Ich denke, da wird jeder Richter sagen: "Einmal Verantwortung übernommen und jetzt bitte sich nicht da rausstehlen und die Gute zur Arge schicken."

Solche Fälle sind vermutlich rar. Das, was wir hier im Hinterkopf haben, sind eher die Fälle, wo nichts oder nicht viel zu holen ist. Wenn ein Ehemann 1.800 Euro heimbringt und davon Frau und Kind ernährt, kannst Du Dir selber ausrechnen, daß er nicht viel abgeben kann, wenn er selber nicht verhungern soll nach einer Trennung (2 Mieten sind zu finanzieren etc.). Man geht dann davon aus, daß die Frau mit Kind einen bestimmten Bedarf hat, er allein aber auch. Und dann sagt der Gesetzgeber eben, daß es einer Frau mit Einsetzen des Kindergartenalters des Kindes zuzumuten ist, sich Arbeit zu suchen. Wenn Kinder im Spiel sind, kenne ich mich nicht gut aus.

Faustregel bei Ehepartnern ohne Kinder ist: Gehalt des besser Verdienenden abzüglich seiner Verpflichtungen und Belastungen (Miete, Fahrt zur Arbeit, Schulden etc.). Was dann übrig bleibt, wird gesiebtelt. 4/7 bleibt beim Besserverdienenden, 3/7 gibt er zum Ausgleich an den getrennten Partner ab (wohlgemerkt erst nach Abzug aller eigenen Belastungen - ob die alle beim Unterhaltsprozeß vom Richter anerkannt werden, ist dann auch noch die Frage).

Liebe Grüße
Sigrid

 
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