Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

unterhalt von ehegatten, wenn keine kinder da sind?

Thema: unterhalt von ehegatten, wenn keine kinder da sind?

hallo, ich weiß, es passt nicht so ganz hierher, aber ich habe mal eine frage zum unterhalt bei ehegatten, wenn beide immer gearbeitet haben, keine gemeinsamen kinder da sind. muss ein ehepartner dem weniger verdienenden dann unterhalt zahlen? vielleicht weiß ja jemand von euch darüber was? katrin

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 19:14



Antwort auf diesen Beitrag

selbst sein geld verdienen

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 19:48



Antwort auf diesen Beitrag

war da nicht was mit ehegattenunterhalt????

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 19:48



Antwort auf diesen Beitrag

ja, aber so viel ich weiß nur , wenn es dem anderen aufgrund von krankheit oder kindererziehung unmöglich ist seinen lebensunterhalt selber zu bestreiten

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 19:50



Antwort auf diesen Beitrag

ja, das hätte ich auch erst mal gedacht, aber die rechtsanwältin gab diese auskunft, dass derjenige, der mehr verdient dem anderen einen ausgleich zahlen muss. es geht um eine bekannte, die immer ganz gut verdient hat, der mann als handwerker offiziell nicht so viel, aber mit nebenjobs auch einiges gemacht hat - was nun aber ja nicht zählt. mich wundert das ja auch, da wird um mütter so ein theater gemacht, die nun schnell wieder für sich selbst sorgen sollen und bei ehegatten ohne kinder gibt es auch unterhaltsansprüche? katrin

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 19:52



Antwort auf diesen Beitrag

ja moment leben sie nach zugewinngemeinschaft? also wo bei scheidung ein zugewinnausgleich stattfindet?

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 19:53



Antwort auf diesen Beitrag

es geht eben darum, dass keine gemeinsamen kinder da sind, das kind des einen partners ist auch schon erwachsen und selbständig. arbeitsunfähig wegen krankheit ist auch keiner von beiden. katrin

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 19:53



Antwort auf diesen Beitrag

ot

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 19:55



Antwort auf diesen Beitrag

http://www.finanztip.de/recht/familie/familienrecht-ehegattenunterhalt.htm was spricht denn dagegen, dass deine bekannte arbeiten geht?

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:06



Antwort auf diesen Beitrag

Der Zugewinnausgleich hat nicht mit dem Ehegattenunterhalt zu tun. Sie kriegt den Zugewinnausgleich, der berechnet wird und Ehegattenunterhalt nur, wenn sie bedürftig wäre, also nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten durch Arbeit oder Vermögen. Prinzip der Eigenverantwortlichkeit und da sie immer gearbeitet hat während der Ehe, nichts für ihren Mann hinten angestellt hat und einen festen Job hat sehe ich nicht, warum ihr Ehegattenunterhalt zustehen sollte.

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:10



Antwort auf diesen Beitrag

bekommen wollte ;-) (das ist ja für unser rollenverständnis bezeichnend:) - meine ich jetzt aber wirklich nicht bös!) nein, es geht darum, dass sie mehr verdient als er und sie von ihrer rechtsanwältin die auskunft bekam, dass sie ihm unterhalt zahlen müsste. katrin

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:22



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ja, zumindest während der Trennungszeit bis zur Scheidung, sofern derjenige, der weniger verdient, Unterhalt einfordert. Notfalls entscheidet dann ein Richter. Grund ist: Der getrennt lebende, weniger Verdienende, soll sich nicht schlechter stellen als während der Zeit, als die getrennt Lebenden noch zusammengewohnt haben. Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:10



Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe erst jetzt die anderen Antworten gelesen. Meine Antwort ist definitiv richtig. Ich habe Dich richtig verstanden? BEIDE arbeiten, KEINE Kinder? Dann ist der besser Verdienende zum Unterhalt verpflichtet, damit der Lebensstandard des geringer Verdienenden bis zur endgültigen Entscheidung erhalten bleibt. Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:14



Antwort auf diesen Beitrag

zur endgültigen entscheidung? die ehescheidung? katrin

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:19



Antwort auf diesen Beitrag

... das nennt sich Getrenntlebendenunterhalt oder Trennungsunterhalt. Es kann auch passieren, daß sie über die Ehescheidung hinaus Unterhalt zahlen muß. Wenn er ein "armer Schlucker" ist, und sie sehr gut verdient, und wenn sie bis zur Trennung in Schampus gebadet haben, dann muß sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihm diesen Lebensstandard bis auf weiteres weiter ermöglichen. Wie lange, das erntscheidet der Richter, der Dinge wie Länge der Ehe etc. mit einfließen läßt. Die Anwältin hat definitiv recht. Mit Sicherung des Lebensunterhalts, was einige hier schreiben, hat das überhaupt nichts zu tun. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:28



Antwort auf diesen Beitrag

unterhaltsrecht die änderung, dass es vorbei ist mit "einmal arztgattin - immer arztgattin"? (auch wenn die verhältnisse hier grade andersherum sind, wobei es in diesem beispiel um die konstellation beamtin und handwerker geht und der handwerker viel nebenher schwarz gearbeitet hat, aber das zählt ja sicher nicht...) vielleicht werfe ich da aber auch verschiedene dinge durcheinander? danke katrin

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:36



Antwort auf diesen Beitrag

Grundsätzlich hat er durchaus auch nach der Scheidung Abnspruch auf Ehegattenunterhalt um die sozialen Unterscheide abzumildern. Seit kurzen ist aber die Eigetnverantwortlichkeit der Ehegatten stärker gefragt. Und die Dauer für den nachehelichen Ehegattenunterhalt werden wohl stark verkürzt. Superklare Regelungen gibt es da aber (noch) nicht :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:45



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, Schwarzarbeit zählt leider nur, wenn der Gesetzgeber dem Burschen draufkommt und ihn deswegen in die Pflicht nimmt (mit Strafe wegen Steuerhinterziehung, Anrechnung etc.). "Einmal Arztgattin ...." Nein, so ist das sicher nicht. Aber nimm mal die Arztgattin, die 20 Jahre lang immer nur hübsch und gefügig sein sollte, nicht gearbeitet hat und inzwischen über 50 ist zu dem Zeitpunkt, wo der Arzt mit seiner Raumpflegerin in die Büsche geht und sich trennt. Was soll die denn machen? Ich denke, da wird jeder Richter sagen: "Einmal Verantwortung übernommen und jetzt bitte sich nicht da rausstehlen und die Gute zur Arge schicken." Solche Fälle sind vermutlich rar. Das, was wir hier im Hinterkopf haben, sind eher die Fälle, wo nichts oder nicht viel zu holen ist. Wenn ein Ehemann 1.800 Euro heimbringt und davon Frau und Kind ernährt, kannst Du Dir selber ausrechnen, daß er nicht viel abgeben kann, wenn er selber nicht verhungern soll nach einer Trennung (2 Mieten sind zu finanzieren etc.). Man geht dann davon aus, daß die Frau mit Kind einen bestimmten Bedarf hat, er allein aber auch. Und dann sagt der Gesetzgeber eben, daß es einer Frau mit Einsetzen des Kindergartenalters des Kindes zuzumuten ist, sich Arbeit zu suchen. Wenn Kinder im Spiel sind, kenne ich mich nicht gut aus. Faustregel bei Ehepartnern ohne Kinder ist: Gehalt des besser Verdienenden abzüglich seiner Verpflichtungen und Belastungen (Miete, Fahrt zur Arbeit, Schulden etc.). Was dann übrig bleibt, wird gesiebtelt. 4/7 bleibt beim Besserverdienenden, 3/7 gibt er zum Ausgleich an den getrennten Partner ab (wohlgemerkt erst nach Abzug aller eigenen Belastungen - ob die alle beim Unterhaltsprozeß vom Richter anerkannt werden, ist dann auch noch die Frage). Liebe Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:58



Antwort auf diesen Beitrag

@Fille: Wenn Deine Bekannte natürlich vor Gericht glaubhaft machen kann, daß ihr Göttergatte während der Ehe ständig mit der Sekretärin der Baufirma im Rohbau "gearbeitet" hat, ihr sauer verdientes Geld in die Spielbank getragen und sich Joop-Klamotten gekauft hat, während sie ihm hörig war und nichts anderes im Sinne hatte, als ihn glücklich zu machen, bis sie sich letztlich aus der Ehe befreien konnte, dann wird sicher so mancher Richter nicht einfach nur Zahlen und "Siebtel" sehen und evtl. zu ihren Gunsten gegen Unterhaltszahlungen entscheiden... So, jetzt reicht´s aber. Liebe Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 21:07



Antwort auf diesen Beitrag

es ist traurigerweise fast so, wie du es grade beschreibst! katrin

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 21:15



Antwort auf diesen Beitrag

... wenn es wirklich so oder ähnlich ist, würde ich alle Beweise sammeln, Aufzeichnungen mit Daten und Handlungen zusammenschreiben, Kreditkartenabrechnungen sammeln etc. und mir eine gute Anwältin suchen, die auf Familien- und Unterhaltsrecht spezialisiert ist. Vielleicht hat sie ja Glück und kann die Unterhaltsverpflichtung abwenden. Liebe Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 21:22



Antwort auf diesen Beitrag

wirklich! ich mußte beim lesen auch bissel schmunzeln, denn, ich war mal verheiratet, habe gut verdient, er nicht, aus der Selbstständigkeit (Laden) wurde im Laufe der Jahre ein "zu Hasue rumhängen" und "nichtmal was in der Wohnung machen", ich wollte einen Ehevertag, da ich bei einer Bekannten das Fiasko erlebt habe (Ehegattenunterhalt hat der Ehemann gefordert, war selbstst. Grafiker, ein Erfolgloser dazu u. sie arbeiten), naja jedenfalls hätte ich ohne Ehevertag an meinen EX Unterhalt zahlen müssen, meine Anwältin hat mich sehr gelobt, denn mit dem Ehevertag war alles geregelt. Zum Glück ist mein EX-Ehemann nicht der KV (naja der hat ne andere Macke ;-) Liebe Grüße Heiie

Mitglied inaktiv - 27.11.2008, 09:44