Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von carisma21 am 30.10.2010, 12:07 Uhr

carisma und angry.me

Naja, ich würde das auch nur in Rücksprache mit meiner Anwältin tun. Ich kann meine Anwältin auch am Wochenende erreichen. Ich meinte mit Eilantrag, dass sie beantragen soll, dass irgendetwas SOFORT geschieht. Denn im Moment läuft das Gutachten, der Vater macht das Kind parat und setzt es unter Druck, da kann doch nichts gutes bei rumkommen. Der Kleine wird meiner Meinung nach erst zu einer vernünftigen Meinungsäußerung fähig sein, wenn er aus dem massiven Einfluss des KV rauskommt. Ansonsten wird er sich verhalten wie die Maus vor der Kobra. Er ist ja total beeinflußt. Ich wäre zum nächsten Bastelladen geprescht und hätte den Krempel selbst gekauft, damit das Kind bei mir basteln kann. Obwohl ich eigentlich gegen dieses "Wettrüsten" bin, das möchte ich betonen!
Und mit der letzten Aktion, Kinder nicht rauszugeben hatte sie doch teilweisen Erfolg, wenn ich das richtig im Kopf habe? Darauf hin sah sich das Gericht dann doch genötigt, tätig zu werden, oder? Wie lang soll denn diese in keinster Weise tragbare Situation weiterlaufen?
Das regt ja mich schon auf und es ist nicht mein Kind. Ich gebe meinen Sohn seit April in Rücksprache mit Kinderpsychiaterin, Kinderschutzbund und Sachverständigen nicht mehr zum Umgang heraus, obwohl ein Gerichtsbeschluss vorliegt. Und ich gehe sogar ein paar Tage in Beugehaft, wenn es sein muss. Manchmal muss man sich schützend vor sein Kind stellen, dann geht es einfach nicht anders. Das Gericht, JA etc sind auf mich auch nicht gut zu sprechen und es wird wahrscheinlich Konsequenzen haben aber soll man den seelischen Schaden des Kindes in Kauf nehmen?

LG

 
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