Für alleinerziehende Eltern

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von @ni  am 19.06.2018, 17:11 Uhr

Beide Unterschriften nötig?

Bei gemeinsamer Sorge sind meines Wissens nach beide Unterschriften notwendig.
Wenn der KV jedoch eine wichtige und entscheidende Unterschrift verweigert, kannst du beim zuständigen Familiengericht die Ersetzung der Unterschrift beantragen.
Du müsstest dort bei der Rechtsantragsstelle dein Anliegen vortragen und die helfen dir dann eine Antrag korrekt zu formulieren.
Der KV wird dann angehört, warum er die Überschrift verweigert und solle er weiterhin dabei bleiben entscheidet das Gericht, ob die Unterschrift ersetzt wird.

 
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