von @ni am 19.06.2018, 17:11 Uhr |
Beide Unterschriften nötig?
Bei gemeinsamer Sorge sind meines Wissens nach beide Unterschriften notwendig.
Wenn der KV jedoch eine wichtige und entscheidende Unterschrift verweigert, kannst du beim zuständigen Familiengericht die Ersetzung der Unterschrift beantragen.
Du müsstest dort bei der Rechtsantragsstelle dein Anliegen vortragen und die helfen dir dann eine Antrag korrekt zu formulieren.
Der KV wird dann angehört, warum er die Überschrift verweigert und solle er weiterhin dabei bleiben entscheidet das Gericht, ob die Unterschrift ersetzt wird.
- Beide Unterschriften nötig? - EmmaKili 19.06.18, 7:48
- Re: Beide Unterschriften nötig? - Sandr@1974 19.06.18, 11:39
- Re: Beide Unterschriften nötig? - Daffy 19.06.18, 12:21
- Re: Beide Unterschriften nötig? - EmmaKili 19.06.18, 13:23
- Re: Beide Unterschriften nötig? - Daffy 19.06.18, 13:52
- Re: Beide Unterschriften nötig? - EmmaKili 19.06.18, 17:53
- Re: Beide Unterschriften nötig? - EmmaKili 19.06.18, 17:53
- Re: Beide Unterschriften nötig? - EmmaKili 19.06.18, 13:23
- Re: Beide Unterschriften nötig? - @ni 19.06.18, 17:11
- Re: Beide Unterschriften nötig? - EmmaKili 19.06.18, 17:51
Sorgerecht
Unterhaltsvorschuss
Unterhalt
Kann sich ein Vater denn alles erlauben?
Update: Papa kam zur Graduaton / Schulabschluß
Zusammenziehen er zahlt 1/3 ich 2/3 weil ich zwei Kinder habe????????
Unterhaltsvorschuss ab 12 auch bei Alg I?
Eilantrag Sorgerecht / Verzichtserklärung der Mutter
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