Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von suityourself am 30.01.2024, 11:08 Uhr

Bei einem Mangelfall schon

Wenn ihr verheiratet seid, würdest du ihm ja zB auch zu Unterhalt/Taschengeld verpflichtet sein - sofern er so wenig verdient und du gleichzeitig sehr viel mehr.
Daher könnte unter Umständen dann dein Einkommen zum Teil (nicht ganz!) mit herangezogen werden - eben im Sinne der ehelichen Unterhaltsverpflichtung seinem Partner gegenüber.

 
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