Geschrieben von suityourself am 30.01.2024, 11:08 Uhr |
Bei einem Mangelfall schon
Wenn ihr verheiratet seid, würdest du ihm ja zB auch zu Unterhalt/Taschengeld verpflichtet sein - sofern er so wenig verdient und du gleichzeitig sehr viel mehr.
Daher könnte unter Umständen dann dein Einkommen zum Teil (nicht ganz!) mit herangezogen werden - eben im Sinne der ehelichen Unterhaltsverpflichtung seinem Partner gegenüber.
- Unterhaltsberechnung - zählt mein Einkommen? - Kolkrabe 25.01.24, 14:08
- Re: Unterhaltsberechnung - zählt mein Einkommen? - misses-cat 25.01.24, 17:10
- Re: Unterhaltsberechnung - zählt mein Einkommen? - Julie1302 25.01.24, 23:16
- Re: Bei einem Mangelfall schon - suityourself 30.01.24, 11:08
Pflegegeld
Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich
Hilfe Kindesvater erschwert erheblich das Leben
\"Kein\" Vater, wie kann man es erklären?
Trennung - Wie fange ich das an?
Geschenk für Beistandschaft?
Unzuverlässiger KV mit sehr unregelmäßigen Kontakt
Bin am verzweifeln
Trennung noch im Wochenbett ?