Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 04.12.2013, 9:28 Uhr

Bald alleine

Ich gehe mal davon aus, dass das Haus und die Einrichtung der Behinderung des einen Kindes angepasst ist.

Wenn ihr im Haus ohne Abtrag wohnt und nur für die laufenden Kosten aufkommen müsst, kann es ohne weiteres sein, dass die Arge in eurem Fall diese Zahlungen übernimmt.
Da ich davon ausgehe, dass Du in Zukunft auf finanziell eigenen Beinen stehen kannst, macht es m.E. keinen Sinn das Haus zu verkaufen.

Bei den Kosten für die anstehende Kinderbetreuung wird man Dir helfen. Das Jugendamt ist hier m.E. Ansprechpartner.

 
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