Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Strudelteigteilchen am 08.03.2014, 8:49 Uhr

Auszug mit Kindern

Du brauchst eine schriftliche Einverständniserklärung dafür, die Kinder umzumelden. Er kann sonst auch nachträglich Ärger machen und behaupten, daß er mit der Ummeldung nicht einverstanden war.

Du hast mir meine Fragen unten nicht beantwortet: Wer steht im Mietvertrag? Oder, wenn es Eigentum ist, im Grundbuch und im Kreditvertrag?

Wenn Du nämlich sagst, daß er das Haus nicht alleine halten kann, dann hast Du noch ein anderes Problem: Alle Gläubiger (Vermieter, Bank) werden auf Dich zukommen, wenn er nicht zahlen kann oder will. Bitte klär das ab, bevor Du ausziehst.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.