Geschrieben von Strudelteigteilchen am 08.03.2014, 8:49 Uhr |
Auszug mit Kindern
Du brauchst eine schriftliche Einverständniserklärung dafür, die Kinder umzumelden. Er kann sonst auch nachträglich Ärger machen und behaupten, daß er mit der Ummeldung nicht einverstanden war.
Du hast mir meine Fragen unten nicht beantwortet: Wer steht im Mietvertrag? Oder, wenn es Eigentum ist, im Grundbuch und im Kreditvertrag?
Wenn Du nämlich sagst, daß er das Haus nicht alleine halten kann, dann hast Du noch ein anderes Problem: Alle Gläubiger (Vermieter, Bank) werden auf Dich zukommen, wenn er nicht zahlen kann oder will. Bitte klär das ab, bevor Du ausziehst.
- Auszug mit Kindern - djjjj4 08.03.14, 5:46
- Re: Auszug mit Kindern - Zwerg1511 08.03.14, 7:34
- Re: Auszug mit Kindern - mf4 08.03.14, 8:35
- Re: Auszug mit Kindern - Strudelteigteilchen 08.03.14, 8:49
- Antworten - djjjj4 08.03.14, 15:34
Meine tochter von 7jahren ...
Kinderfreibeträge....
Lieg ich falsch ?! ich muss mir mal luft machen
Was tun wenn er einfach nicht auszieht?
Den Umgang regeln, er hilft?
Auszug bei gemeinsamen Sorgerecht/Ummeldung/Wohngeld/alles Sch...
So....
@ Milia80
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