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Geschrieben von Jadannebenneuernick am 06.03.2014, 17:40 Uhr

Auszug bei gemeinsamen Sorgerecht/Ummeldung/Wohngeld/alles Sch...

Hallo, und da der Feind seit neustem mitliest muss ich nun auch noch meinen Nick ändern.
Die die hier länger sind werden mich wohl hoffentlich erkennen, der alte Nick beginnt mit denselben ersten 2 Buchstaben.

Nach lange schwieriger Beziehung erhoffte ich nun endlich die Trennung. Zum 1.2. habe ich eine Wohnung gemietet.

Tja, einfach gedacht, schwer gestaltet. Für Kind Klein exsistiert gemeinsames Sorgerecht.

Er gibt keine Zustimmung zum Wegzug des Kleinen. Was aber nicht bedeutet, das er den Kleinen bei sich aufwachsen lassen möchte. Er möchte damit einfach meinen Wegzug verhindern.

Das Kind wird noch gestillt, ich bin in Elternzeit, er arbeitet Vollzeit. Und ist vorallem viel zu konservativ, um überhaupt sich vorstellen zu können, das Kind alleine aufzuziehen.

Ich habe derzeit noch Elterngeld und zusätzlich grundsätzlich einen Wohngeldanspruch. Wohngeld wurde zeitig Anfang januar beantragt. Tja, nun sagen die, ich würde erst Wohngeld bekommen, wenn ich umgemeldet bin.

Antrag auf alleiniges Aufentaltsbestimmungsrecht dauert wohl 5 Monate hier, sagt die Rechtsanwältin.

Frage an alle schonmal ausgezogenen mit gemeinsamen Sorgerecht. Wie habt ihr das angestellt? Kann mir nicht vorstellen, das mein Fall so speziell ist.

Fragen die beim Einwohnermeldeamt überhaupt nach?

Da er ja kein tatsächliches Interesse hat, alleine für das Kind zu sorgen, glaube ich nicht, dass was nachkommen würde von ihm, werde ich die Ummeldung einfach durchziehen. Sofern das überhaupt geht.

Nächste Frage, stimmt das mit dem Wohngeld? Selbst ohne die Sorgerechtsfrage ist es doch utopisch, dass man zum 1. eine Wohnung mietet und am 1. einzieht. Muss doch fast immer was renoviert werden usw...

Und für mich als Einzelperson mit Baby, welches sich so gut wie nie ablegen lässt, geht das schonmal extrems langsam.

Man, ich will endlich hier raus und kann nicht.

Nächstes schweres Thema, Ich war vor Mietvertragsunterzeichnung bei der Caritas zur Beratung. Da ich mit Elterngeld und Wohngeld (auch noch Kindergeld und unterhalt für Kind groß) geringe Einkünfte habe, riet sie mir, beim Jobcenter antrag auf Umzugskosten, Kaution und Möbel (Kinderzimmer und co nehme ich natürlich mit, geht um Küchenmöbel, Herd, Spüle sowas, die Wohnung ist völlig blanko).

Ansonsten beziehe ich aber keine Leistungen vom Jobcenter.

So schön alles beantragt, schön alles abgelehnt worden. Widerspruch geschrieben. Weiß aber schon, da ich ein Gespräch mit der örtlichen Gleichstellungsbeauftragtin hatte, die sich dort für mich einsetzen wollte, dass auch der negati ausfallen wird.
Begründung ist, dass die Wohnung zu teuer und zu groß ist. Sie ist 85 qm groß (sind wohl 5 zuviel, wir sind 3 Personen), der Nettokaltmietzins beträgt 5,57 EUR/qm. Der hiesige Mietspiegel weist einen Nettokaltmietzins von 7,37 EUR/qm aus.

Es gibt keine preiswerteren Wohnungen hier. Und kleinere auch nicht. Ich suche seit 18 Monaten! Es ist eine WBS pflichtige Wohnung im sozialen Wohnungsbau.

Und, wie geschrieben, es geht nicht um laufende Leistungen, ich kann die laufende Miete alleine tragen (sofern ich netter Weise mal Wohngeld bekomme würde).

Ansonsten habe ich ein festes Angestelltenverhältnis, wo ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen werde und dann auch völlig alleine die Wohnung (also ohne Wohngeld) finanzieren kann.

Bin gerade echt verzweifelt und will endlich hier raus.

 
9 Antworten:

Re: Auszug bei gemeinsamen Sorgerecht/Ummeldung/Wohngeld/alles Sch...

Antwort von Pamo am 06.03.2014, 17:55 Uhr

Du selber kannst dich doch schon mal ummelden und evtl deine Ehewohnung als zweiten Wohnsitz belassen? Dann hast du dein Kind nicht formal "verlassen" durch die Ummeldung während du noch dort lebst.

Oder du ziehst um und meldest das Kind mit um, kann sein dass das geht - dann ist die Ummeldung eben "schwebend unwirksam" da die Einwilligung des KV fehlt.

Ich würde aber auf jeden Fall das Jugendamt mit ins Boot holen, damit es nicht hinterher heißt, du würdest ihm das Kind entziehen.

Und was die Renovierung betrifft, das ist doch vollkommen nebensächlich. Man kann ganz prima in eine unrenovierte Wohnung ziehen, es müssen noch nicht einmal Tapeten an den Wänden sein.

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Re: Auszug bei gemeinsamen Sorgerecht/Ummeldung/Wohngeld/alles Sch...

Antwort von Sunny76 am 06.03.2014, 17:57 Uhr

Ja ich hab Dich erkannt.
Ich finde es sehr unklug, eine Wohnung anzumieten, obwohl der Vater die Zustimmung verweigert. Das ist jetzt mehr als blöd. Was will er denn? Wie weit ist die neue Wohnung denn entfernt? Würdest Du den Umgang erschweren durch den Umzug?

Kind Klein ist nicht mehr sooo klein, oder? Krippe/TAMU und wieder arbeiten wäre eine Option? Dann ersparst Du Dir das ganze Hin und Her mit lauter Anträgen, Ablehnungen und Widersprüchen.

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Re: Auszug bei gemeinsamen Sorgerecht/Ummeldung/Wohngeld/alles Sch...

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.03.2014, 18:01 Uhr

Ich bin grad unterwegs und müßte zu Hause was nachschauen. Ich PN Dich heute Abend noch an und schick Dir was. Erinnere mich, falls ich es vergesse ;-)

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Re: Auszug bei gemeinsamen Sorgerecht/Ummeldung/Wohngeld/alles Sch...

Antwort von kravallie am 06.03.2014, 18:05 Uhr

ich erinnere stt daran!!!!
wünsch euch alles alles gute, zum sachverhalt an sich kann ich nichts beitragen....
drück dir ganz fest die daumen!

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bekommst gleich eine PM von mir...

Antwort von Limayaya am 06.03.2014, 18:19 Uhr

....muss ja der Feind nicht lesen, gelle....

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Re: Auszug bei gemeinsamen Sorgerecht/Ummeldung/Wohngeld/alles Sch...

Antwort von Fru am 06.03.2014, 18:26 Uhr

Wichtig wäre zu wissen, wie weit Du wegziehen möchtest. Einfach so ohne Einwilligung wäre ich ziemlich vorsichtig.

Das Amt wird kein Wohngeld für eine Wohnung zahlen, in der Du noch incht wohnst. Logisch. Da spielt es auch keine Rolle ob renoviert werden muß oder nicht. Ebenso kann ich mir schlecht vorstellen, das Du Gelder für Möbel, Herd ect. bekommst, erst recht nicht, als nicht Leistungsempfänger.
Als ich mich damals getrennt habe, war ich voll H 4 Empfänger und habe keinen Cent bekommen. Man hätte mir ein Dahrlen gewärt, mehr aber auch nicht.

An Mietspiegeln ist nichts zu rütteln. Ebenso nicht an der Größe. Du wirst halt nur nicht mehr Wohngeld bekommen, als für die angemessene Wohnungsgröße. Mein Wohngeldantrag damals dauerte bis zum ersten Geldeingang sage und schreibe sechs Monate, was aber zum größten Teil an der Sachbearbeiterin lag.

Sorgerecht ist geteilt und wird auch sicher bei Dir nicht einfach so zu ändern sein, da müssen schon triftige Gründe vorliegen um dem Vater das Sorgerecht zu entziehen.

Ich zitiere Dich kurz: Da er ja kein tatsächliches Interesse hat, alleine für das Kind zu sorgen, glaube ich nicht, dass was nachkommen würde von ihm, werde ich die Ummeldung einfach durchziehen. Sofern das überhaupt geht.

Es geht nicht darum, das er kein Interesse hat, das Kind allein groß zu ziehen, Du mußt ihm bzw. den beiden den Umgang ermöglichen. Wenn Du da von Hamburg nach München ziehst mußt DU zusehen, das das Kind regelmäßig zum Vater kann. Oder er verwärt Dir den Umzug ganz. Zumindest den Umzug vom Kind, DU kannst hinziehen wo Du willst, das Kind nicht. (Deswegen die Frage nach der Entfernung)

Lieben Gruß

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Re: Auszug bei gemeinsamen Sorgerecht/Ummeldung/Wohngeld/alles Sch...

Antwort von sara31 am 06.03.2014, 20:40 Uhr

Gehe zum Jugendamt und hole Dir dort Hilfe. Ich glaub, innerhalb der Stadt kann Du auch aus der gemeinsamen Wohnung ziehen ohne seine Erlaubnis.

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Re: Auszug bei gemeinsamen Sorgerecht/Ummeldung/Wohngeld/alles Sch...

Antwort von CKEL0410 am 06.03.2014, 21:21 Uhr

Der Feind liest mit...wenn er nicht ganz dumm ist kommt er so oder so drauf...sorry da hättest du auch unter dem alten Nick schreiben können. Ummelden ging hier ganz einfach, solang es die selbe Stadt ist, ich musste keine Unterschrift von meinem Mann haben.

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Erläuterung

Antwort von Jadannebenneuernick am 06.03.2014, 21:39 Uhr

Also, ich ziehe ca. 400m (Meter) weit weg. Und Umgang auch sehr sehr sehr häufig und regelmäßig stehe ich bestimmt nicht im Wege.

Kind Klein ist noch nicht im KIGA und die 2 genommen Jahre Elternzeit muss ich auch durchziehen. Mein Arbeitgeber hat meine Position mit einem befristeten Vertrag neu besetzt. Da werde ich vorher einfach nicht gebraucht.

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