Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von hase67 am 20.02.2004, 12:17 Uhr

Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn?

Hallo Gollom!

Dass Selbständigen, die nicht einmal genug verdienen, um ihren eigenen Mindestselbstbehalt zu decken, vom Sozi nahegelegt wird, sich nach einer anderen Arbeit umzusehen, erscheint mir logisch. Weniger sinnvoll ist es natürlich, wenn sie durch solche Maßnahmen dann ganz arbeitslos werden und dem Staat auf der Tasche liegen.

Im Falle deines Ex (der ja wohl schon eine Weile selbständig ist) vermute ich dagegen eher, dass er befürchtet, seine Finanzen könnten einer genaueren Prüfung unterzogen werden - dürfte in seinem Fall ziemlich unangenehm sein, z. B., wenn er Gelder ins Ausland verschiebt. Dem JA müsste er nämlich alles haarklein vorlegen. Möglicherweise ist es in seinem Fall so, dass er wegen unvernünftigen Umgangs mit Geld zwar genügend Gewinn macht, aber immer mal wieder nicht liquide ist. Das sind nämlich bei Selbständigen zwei völlig verschiedene Paar Stiefel. Könnte übrigens auch ein Grund sein, weshalb er Angst hat, das JA könnte ihm Daumenschrauben ansetzen. Aber das sind natürlich nur Spekulationen meinerseits.

Ich würde mir an deiner Stelle kein schlechtes Gewissen machen lassen. Wenn er nicht willens und in der Lage ist, den Unterhalt regelmäßig zu zahlen, wird eben das Jugendamt eingeschaltet, basta. Für ihn ist das dann mal ein guter Anlass, seinen bisherigen Lebenswandel zu überdenken...

Grüße

Nicole

 
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