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Geschrieben von Hamunaptra am 20.02.2004, 10:10 Uhr

Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn?

Huhu,

habe auch mal wieder ne Frage. Der KV von Simon (5 Monate inzwischen) zahlt monatlich einen Betrag von 200 Euro für Simon an Unterhalt, das haben wir irgendwann mal so ausgemacht. Da der KV sich aber sehr oft im Ausland aufhält, kein Interesse am Kind zeigt und Zahlungen auch nur nach mehrmaligem Drängen nachkommt, hab ich das JA eingeschalten, den Unterhalt festzusetzen, denn wenn der Typ sich mal absetzt (was ich stark vermute), dann ist dort schon alles vorliegend und ich muß nicht noch ewig durch die Gegend juckeln.

Nun aber meine eigentliche Frage: Der KV ist selbständig. Nachdem ich das JA eingeschalten habe, hat er mir hier die Bude heiß gemacht, er würde (wegen zu wenig Gewinn und mehr Soll als Haben) nun wahrscheinlich seine Selbständigkeit aufgeben müssen, weil die Kohle net reicht, um den Unterhalt zu zahlen und daß das Sozi jetzt übernehmen müßte. Also mal ehrlich, das wär mir echt neu. Das hieße ja, daß jeder Selbständige, der nicht einigermaßen Umsätze erzielt und somit auch nicht wirklich für sein Kind aufkommen kann, seine Selbständigkeit aufgeben müßte. Ja und dann? Das ist doch Blödsinn, was der mir da erzählt, oder?

Ganz davon abgesehen, daß dieser Typ Kohle hat wie Heu, was ich ihm ab er leider net beweisen kann, da er alles über andere Konton fließen läßt und das kann ich leider nicht aufklären oder beweisen. Wir sehen uns seit Ewigkeiten nicht mehr und Kontakt besteht nur aus bösen bösen mails seinerseits.

Hat er Recht?

Danke und LG
Sue

 
5 Antworten:

Re: Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn?

Antwort von GoLLoM am 20.02.2004, 10:17 Uhr

hmmm

Mein Freund hat sich nach der Trennung von seiner Frau auch selbständig gemacht.

Für die Tochter wurde erstmal UVG gezahlt. Soweit ok. Nach erneuter Prüfung kam dann halt auch raus, daß er mit dem Geschäft im Schnitt 400€/Monat Selbstbehalt hatte (ausgerechnet von Steuerberater, uns fiel das gar nicht auf, da ich zu der Zeit voll gearbeitet hab).

Das JA drängte ihn dann auch dazu, die Selbständigkeit aufzugeben und sich nen Job zu suchen. Da es auch immer schlechter lief, machte er dies. Jetzt ist er seit einem Jahr wieder arbeitslos- wie zum Trennungszeitpunkt auch :o(

Ausbildung hat er keine, darf laut JA auch keine machen- weil er ja "richtig" Geld verdienen soll.. Bewirbt er sich auf Arbeitsstellen, hagelt es Absagen da keine Ausbildung vorhanden--- Teufelskreis..

Zum Glück ist der Kontakt zur Ex-Frau sehr gut. Und wenn alles so läuft, wie es im Mom aussieht , dann wird auch der Unterhalt für die Kleine bald geregelt sein. Da sind die zwei zwar nit mit einverstanden, aber wenn das mit meinem Job jetzt klappt, dann werd ich den halt überweisen. Ist dann zwar auch nur der Mindestsatz, aber zumindest besser als nichts.

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Re: Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn?

Antwort von Hamunaptra am 20.02.2004, 10:29 Uhr

Danke für die Antwort. Ja, haben die ihm das nahegelegt oder ihn gezwungen? Der Witz ist ja, er ist als Selbständiger bei einer Firma beschäftigt und verdient dort sehr gut. WEnn ich mir meine Bude aber mit Kirschholzparkett auslege, chin. Wandschränke und mein Bett zimmern lasse, Weltreisen mache und mein BMW Carbiolet ständig aufmotzen muß, dann kann ich doch aber auch Unterhalt zahlen nd habe genug Geld, oder? so seh ich das. Er HAT nämlich Geld, wirft es nur mit beiden Händen zum Fenster raus und das ist es, was mich ärgert. Macht mich jetzt hier indrekt dafür verantwortlich, daß er seine Selbständigkeit verliert. Er hat mich so dermaßen hängen lassen, schon unter der Schwangerschaft. Das hat doch meinerseits nix mit Rache zu tun oder so (was er ja gern behauptet), ich möchte nur ein geregeltes Leben für mein Kind und ich bezweifle, daß er ab April regelmäßig seinen Unterhaltszahlungen nachkommt, da er dann auf Tahiti ist bis Oktober. Und wir haben NICHTS SCHRIFTLICHES ausgemacht, weil ich damals so doof war und dachte, das geht schon. Simon ist Sept. 03 geboren und das erste Mal Unterhalt hab ich im Januar 04 bekommen. Da soll mir einer sagen, ich kann auf eine regelmäßige Zahlung bauen. Boah, das ärgert mich. Aber egal.

Danke

LG
Sue

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Re: Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn?

Antwort von GoLLoM am 20.02.2004, 10:35 Uhr

Es wurde ihm lediglich "nahe" gelegt. Die schlussendliche Entscheidung fiel, als ich krank wurde und meinen Job verloren hab, denn mit meinem Verdienst konnte ich einen Teil der Fixkosten seines Ladens mittragen.


Was du von deinem Ex schreibst... das könnt mein Vater sein... *grmpf*
Nach der Trennung von meiner Mutter hat er auch keinen Unterhalt für uns Kinder gezahlt.. das läuft jetzt 15Jahren!!!!!!!
Der ist auch selbständig, bei einer Bausparkasse Bezirksleiter, hat Geld wie Heu, aber lässt alles über die Konten der neuen Frau laufen...
Tja, mittlerweile liegt ein Haftbefehl gegen ihn vor, weil er den Termin beim Gerichtsvollzieher platzen ließ und dann noch so doof war und dem JA gegenüber erwähnte, daß er ja schliesslich Gelder vom Schwiegervater bezieht, die sie ihm nit nachweisen können.. so blöd muss man mal sein *kopfschüttel*

Ich drück dir die Daumen, daß es sich für dich bald regelt!

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Re: Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn?

Antwort von hase67 am 20.02.2004, 12:17 Uhr

Hallo Gollom!

Dass Selbständigen, die nicht einmal genug verdienen, um ihren eigenen Mindestselbstbehalt zu decken, vom Sozi nahegelegt wird, sich nach einer anderen Arbeit umzusehen, erscheint mir logisch. Weniger sinnvoll ist es natürlich, wenn sie durch solche Maßnahmen dann ganz arbeitslos werden und dem Staat auf der Tasche liegen.

Im Falle deines Ex (der ja wohl schon eine Weile selbständig ist) vermute ich dagegen eher, dass er befürchtet, seine Finanzen könnten einer genaueren Prüfung unterzogen werden - dürfte in seinem Fall ziemlich unangenehm sein, z. B., wenn er Gelder ins Ausland verschiebt. Dem JA müsste er nämlich alles haarklein vorlegen. Möglicherweise ist es in seinem Fall so, dass er wegen unvernünftigen Umgangs mit Geld zwar genügend Gewinn macht, aber immer mal wieder nicht liquide ist. Das sind nämlich bei Selbständigen zwei völlig verschiedene Paar Stiefel. Könnte übrigens auch ein Grund sein, weshalb er Angst hat, das JA könnte ihm Daumenschrauben ansetzen. Aber das sind natürlich nur Spekulationen meinerseits.

Ich würde mir an deiner Stelle kein schlechtes Gewissen machen lassen. Wenn er nicht willens und in der Lage ist, den Unterhalt regelmäßig zu zahlen, wird eben das Jugendamt eingeschaltet, basta. Für ihn ist das dann mal ein guter Anlass, seinen bisherigen Lebenswandel zu überdenken...

Grüße

Nicole

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Re: Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn?

Antwort von Hamunaptra am 20.02.2004, 13:22 Uhr

Hallo Nicole,

mit der Vermutung triffst Du ins Schwarze. Ich meine, wer in seine Bude reingeht, der bezweifelt eh, daß dort jemand wohnt, dem es dreckig geht. Aber wie gesagt, beweisen kann ich gar nichts.

Und sein Leben umstellen? Nie im Leben. Als ich ihm neulich gesagt habe, er könne sich ja mal ein wenig kümmern, meinte er zu mir, er ließe sich nicht vorschreiben, jetzt sein Leben komplett umzukrempeln. Das sagt wohl alles. Ich brauch seine Kohle nicht, mir ist es egal, von wem das Geld kommt und wieviel, aber ich finds ungerecht, mir gegenüber so einen Terz zu veranstalten. Denn nicht ER hat die Rennereien mit den Behörden, sondern ich. Er lebt sein Leben ja weiter. Ich verlange ja nicht viel und habe nur den Weg eingeschlagen, der mir für Simon am besten erscheint und am sichersten. Ich habe nix davon, wenn ich ihn ab März per Rechtsanwalt auf Tahiti unter irgendeiner Palme suchen muss.

LG
Sue

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