Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Hamunaptra am 20.02.2004, 10:10 Uhr

Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn?

Huhu,

habe auch mal wieder ne Frage. Der KV von Simon (5 Monate inzwischen) zahlt monatlich einen Betrag von 200 Euro für Simon an Unterhalt, das haben wir irgendwann mal so ausgemacht. Da der KV sich aber sehr oft im Ausland aufhält, kein Interesse am Kind zeigt und Zahlungen auch nur nach mehrmaligem Drängen nachkommt, hab ich das JA eingeschalten, den Unterhalt festzusetzen, denn wenn der Typ sich mal absetzt (was ich stark vermute), dann ist dort schon alles vorliegend und ich muß nicht noch ewig durch die Gegend juckeln.

Nun aber meine eigentliche Frage: Der KV ist selbständig. Nachdem ich das JA eingeschalten habe, hat er mir hier die Bude heiß gemacht, er würde (wegen zu wenig Gewinn und mehr Soll als Haben) nun wahrscheinlich seine Selbständigkeit aufgeben müssen, weil die Kohle net reicht, um den Unterhalt zu zahlen und daß das Sozi jetzt übernehmen müßte. Also mal ehrlich, das wär mir echt neu. Das hieße ja, daß jeder Selbständige, der nicht einigermaßen Umsätze erzielt und somit auch nicht wirklich für sein Kind aufkommen kann, seine Selbständigkeit aufgeben müßte. Ja und dann? Das ist doch Blödsinn, was der mir da erzählt, oder?

Ganz davon abgesehen, daß dieser Typ Kohle hat wie Heu, was ich ihm ab er leider net beweisen kann, da er alles über andere Konton fließen läßt und das kann ich leider nicht aufklären oder beweisen. Wir sehen uns seit Ewigkeiten nicht mehr und Kontakt besteht nur aus bösen bösen mails seinerseits.

Hat er Recht?

Danke und LG
Sue

 
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