Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von GoLLoM am 20.02.2004, 10:35 Uhr

Aufgabe d. Selbständigkeit wegen zu wenig Gewinn?

Es wurde ihm lediglich "nahe" gelegt. Die schlussendliche Entscheidung fiel, als ich krank wurde und meinen Job verloren hab, denn mit meinem Verdienst konnte ich einen Teil der Fixkosten seines Ladens mittragen.


Was du von deinem Ex schreibst... das könnt mein Vater sein... *grmpf*
Nach der Trennung von meiner Mutter hat er auch keinen Unterhalt für uns Kinder gezahlt.. das läuft jetzt 15Jahren!!!!!!!
Der ist auch selbständig, bei einer Bausparkasse Bezirksleiter, hat Geld wie Heu, aber lässt alles über die Konten der neuen Frau laufen...
Tja, mittlerweile liegt ein Haftbefehl gegen ihn vor, weil er den Termin beim Gerichtsvollzieher platzen ließ und dann noch so doof war und dem JA gegenüber erwähnte, daß er ja schliesslich Gelder vom Schwiegervater bezieht, die sie ihm nit nachweisen können.. so blöd muss man mal sein *kopfschüttel*

Ich drück dir die Daumen, daß es sich für dich bald regelt!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.